Die der Agrarministerkonferenz (AMK) bzw. deren Amtschefkonferenz (ACK) zugeordnete Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) wurde aufgrund des Beschlusses der ACK vom 17. Mai 1977 als Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung gebildet und erhielt 2005 ihre heutige Bezeichnung.
Die für den Fachbereich Landentwicklung zuständigen obersten Behörden der Länder sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wirken in der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft zusammen. Es werden Fragestellungen aus den Bereichen Landentwicklung und Flurneuordnung erörtert, Lösungen erarbeitet und Empfehlungen ausgesprochen. Je federführendem Landesressort und dem Bundesressort wird ein stimmberechtigtes Mitglied in die ArgeLandentwicklung entsandt. Bund und Länder wirken hier gleichberechtigt mit jeweils einer Stimme mit.
Gegliedert in drei Arbeitskreise, erarbeitet die ArgeLandentwicklung Empfehlungen, wie Vorhaben der Landentwicklung effizient vorbereitet, geplant und durchgeführt werden können. Die Arbeitsgemeinschaft leistet Öffentlichkeitsarbeit und pflegt einen engen Kontakt mit Hochschulen und bereitet auch in diesem Zusammenhang wissenschaftliche Erkenntnisse der Landentwicklung auf.
Der Vorsitz und die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft wechseln im Turnus von drei Jahren unter den Mitgliederverwaltungen. In den Jahren 2023 bis 2025 liegen Vorsitz und Geschäftsführung beim Bundesland Schleswig-Holstein.
Grundlage für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft sind die von ihr aufgestellten "Leitlinien Landentwicklung - Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam gestalten" in ihrer aktuellen Fassung.