Die europäische Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) bildet die rechtliche, organisatorische und technische Grundlage für die gesamteuropäische Geodateninfrastruktur. Sie verlangt u. a. die Interoperabilität von Geodaten und Geodatendiensten, um den Zugang für die Nutzung von Bürger, Verwaltung und Wirtschaft zu vereinfachen.
Die Betroffenheit geodatenhaltender Stellen ist in der INSPIRE-Richtlinie selbst geregelt. Ergänzende Vorgaben können die GDI-Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder enthalten. Für die Einschätzung der Betroffenheit ist grundsätzlich jede geodatenhaltende Stelle selbst verantwortlich. Um jedoch eine einheitliche Vorgehensweise bei der Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodatenressourcen (Geodatensätze und –dienste) zu ermöglichen, wurde von der Koordinierungsstelle GDI-DE eine "Handlungsempfehlung zur Identifizierung INSPIRE relevanter Geodaten für geodatenhaltende Stellen" erarbeitet.
Diese Handlungsempfehlung lässt jedoch mit Blick auf die Geodaten der Flurbereinigungsverwaltungen noch erheblichen Interpretationsspielraum, was durch die sehr heterogenen Ergebnisse des INSPIRE-Monitoring 2010 deutlich wurde. So sind beispielsweise von einigen Bundesländern Flurbereinigungsdaten bezüglich zahlreicher Themen als INSPIRE-relevant gemeldet worden, während in anderen Bundesländern keine Daten identifiziert werden konnten.
Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitskreis III der ArgeLandentwicklung in Ergänzung zu der Handlungsempfehlung der GDI-DE aus den Ergebnissen des INSPIRE-Monitoring 2010 und den Diskussionsergebnissen der Informationsplattform der GDI-DE (Wiki, FAQ) einen Orientierungsrahmen für die Abschätzung der Betroffenheit von Daten der Flurbereinigungsverwaltungen erarbeitet:
Orientierungsrahmen der ArgeLandentwicklung zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Daten in den Flurbereinigungsverwaltungen (PDF, 209 KB)