Damit sich die ländlichen Räume im Wettbewerb der Regionen behaupten können, brauchen sie gute Standortbedingungen. Zum Mindeststandard gehört heute schon ganz selbstverständlich das Angebot schneller Internetzugänge. Ungeachtet der allgemeinen Zunahme der Breitbandanschlüsse ist der Zugang aber gerade in ländlichen Gebieten eingeschränkt. Ursache dafür ist, dass bei der Breitbanderschließung die Bevölkerungsdichte eine wichtige Rolle spielt. Die Breitbandanbieter bauen zuerst dort aus, wo es viele potenzielle Kunden gibt. Wo die Wirtschaftlichkeit wegen hoher Investitionskosten und geringer Kundenzahl trotzdem nicht erreichbar ist, soll die Förderung greifen.
Ziel der seit 2008 angebotenen Breitbandförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist es, durch die Schaffung einer hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen, und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Da die Umsetzung der GAK-Breitbandförderung Ländersache ist, können die Landwirtschaftsministerien der Flächenländer Detailinformationen zur Durchführung der Breitbandförderungsmaßnahme im jeweiligen Bundesland geben.
Gegenstand der Förderung
- Förderfähig sind Zuschüsse der Zuwendungsempfänger an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen
- Förderfähig ist die Verlegung von Leerrohren (die für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können) seitens des Zuwendungsempfänger als Bauherr oder sofern der Zuwendungsempfänger allein über die Nutzung der Leerrohre verfügungsberechtigt ist.
- Förderfähig sind Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsarbeiten und Aufwendungen, die der Vorbereitung und Begleitung der o.g. Maßnahmen dienen.
Zuwendungsempfänger
- Gemeinden und Gemeindeverbände
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der fehlenden oder unzureichenden Breitbandversorgung im zu versorgenden Gebiet unter Berücksichtigung von Ausbauabsichten der Netzbetreiber.
- Nachvollziehbare Darstellung des ermittelten und prognostizierten Bedarfs an Breitbandanschlüssen im zu versorgenden Gebiet.
- Offenes und transparentes Auswahlverfahren.
- Die Untergrenze für eine Grundversorgung der Privatnutzer muss mindestens 1 Mbit/s Downstream betragen.
- Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität
Art, Umfang und Höhe der Förderung
- Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung und besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Der staatliche Zuschuss im Rahmen der Maßnahme ist auf 200 000 Euro pro Einzelvorhaben beschränkt.
- Auf die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene kann aufgrund von technologischen Restriktionen bzw. wenn dies die Investition um mindestens 50 % verteuern würde, verzichtet werden.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- Auf die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene kann aufgrund von technologischen Restriktionen bzw. wenn dies die Investition um mindestens 50 % verteuern würde, verzichtet werden.
Leitfaden zu den Möglichkeiten der Breitband-Förderung (1 MB)
Beispiele:
Brandenburg:
Weitere Best-practice-Beispiele zum Thema Breitband finden Sie auf dem Breitbandportal des BMWi
Vorträge auf der IGW 2010: