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Wald Flurbereinigung

Eigentumsklarheit und Erschließung sind die wichtigsten Voraussetzungen, um eine Waldbewirtschaftung zu ermöglichen.

Wald

Wirtschaftsweg am Waldrand
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Eigentumsklarheit und Erschließung sind die wichtigsten Voraussetzungen, um eine Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Das am besten geeignete Instrument, um diese Voraussetzungen sicherzustellen, ist die Waldflurbereinigung.

Unter anderem im Rahmen von Waldflurbereinigungen werden die Besitzzustände neu geregelt und dadurch die Nutzung bisher nicht erschlossener und/oder bewirtschafteter Waldstücke ermöglicht bzw. verbessert und eine Mobilisierung von Rohholz erreicht.

Aufgaben und Ziele der Waldflurbereinigung sind:

  • die innere und äußere Erschließung des Waldes,
  • die Verbesserung der Besitz- und Grundstücksstruktur,
  • die Unterstützung forstlicher Maßnahmen
  • die Berücksichtigung öffentlicher Interessen, insbesondere des Naturschutzes, der Landespflege und der Erholung

Bei der Flurbereinigung von Waldgrundstücken müssen einige Besonderheiten beachtet werden, die in den §84 und §85 FlurbG grundsätzlich geregelt sind.

Beispiel zum Thema Flurbereinigung und Wald aus dem Sonderheft "Leitlinien Landentwicklung"

Eiweiler / Saarland (PDF, 260 KB)

Weitere Beispiele

Irrhausen / Rheinland-Pfalz (PDF, 494 KB)

Daleiden / Rheinland-Pfalz (PDF, 318 KB)