Eigentumsklarheit und Erschließung sind die wichtigsten Voraussetzungen, um eine Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Das am besten geeignete Instrument, um diese Voraussetzungen sicherzustellen, ist die Waldflurbereinigung.
Unter anderem im Rahmen von Waldflurbereinigungen werden die Besitzzustände neu geregelt und dadurch die Nutzung bisher nicht erschlossener und/oder bewirtschafteter Waldstücke ermöglicht bzw. verbessert und eine Mobilisierung von Rohholz erreicht.
Aufgaben und Ziele der Waldflurbereinigung sind:
- die innere und äußere Erschließung des Waldes,
- die Verbesserung der Besitz- und Grundstücksstruktur,
- die Unterstützung forstlicher Maßnahmen
- die Berücksichtigung öffentlicher Interessen, insbesondere des Naturschutzes, der Landespflege und der Erholung
Bei der Flurbereinigung von Waldgrundstücken müssen einige Besonderheiten beachtet werden, die in den §84 und §85 FlurbG grundsätzlich geregelt sind.