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Ländliche Räume und die Instrumente zu ihrer Entwicklung: Sorgenkinder oder Zukunftsträger?

Beitrag von Dr. Harald Hoppe, Vorsitzender der ArgeLandentwicklung, aus Anlass des 200-jährigen Jubiläums der Agrarordnung in Nordrhein-Westfahlen

Mit der auf Ebene der Bundesregierung wiederbelebten und deutlichen Positionierung zur "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" in Deutschland hat – wenn mit Sicherheit auch noch nicht bei allen in Politik und Verwaltung – ein Umdenken zur Einordnung und Rolle der ländlichen Gebiete begonnen.

Die Diskussion dazu wird nicht nur in Deutschland, sondern – mit dem Blick auf die Konzentration der Corona-Auswirkungen in den Metropolen – auch in anderen Ländern geführt. Der – objektiv vorhandene – Stellenwert der ländlichen Regionen für gesellschaftspolitische Weichenstellungen ist ebenfalls durch den Klimawandel, widersprüchliche Prognosen und Fakten zur demografischen Entwicklung aber auch "die Digitalisierung" sowie die Erwartungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern an gute Lebensmittel (wieder) in die Diskussion gekommen. Offensichtlich sind nicht nur "Landleben" und "Landlust" nachgefragt, sondern es findet ein Umdenken statt. Solche Attribute wie: "nicht zukunftsfähig" oder "nachrangig für Gesamtentwicklung", die wir "Landentwickler" auch heute noch hören, sollten nicht nur wegen der Verantwortung für die Menschen, die in unseren Dörfern leben, der Vergangenheit angehören. Gerade im 30. Jahr der Deutschen Einheit – über die wir alle glücklich sind und auf die wir stolz sein können – liegt der Begriff der "Wende" in einem solchen Zusammenhang nahe. Auch die "blühenden Landschaften" bleiben im übertragenen und im direkten Sinn aktuell.

Mit dem Blick auf eine über zweihundertjährige Tradition staatlicher Regelungen zum Umgang mit Grund und Boden lässt sich sagen, dass der Stellenwert von rationaler Bodenbewirtschaftung und der damit verbundenen Eigentumsregelungen sowie dem Nachweis des Eigentums spätestens seit der Industrialisierung ständig zugenommen hat. Das galt und gilt selbst unter Bedingungen von "Vergesellschaftung" oder kollektiver Bodenbewirtschaftung. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu betonen, dass der Umgang mit Grund und Boden immer auch direkte Bezüge zur Entwicklung der staatlichen (und lokalen) Herrschaftsformen hatte. Ganz deutlich wird an den genutzten Instrumenten die Entwicklung vom "Obrigkeitsstaat" zum "Beteiligungsstaat". Immer und zunehmend sind bei Reformen um den Boden Elemente der Demokratisierung und die Einbeziehung der Beteiligten zu verzeichnen. Geblickt über Jahrhunderte und Jahrzehnte hat sich hier bei der Flurneuordnung und auch bei der Dorfentwicklung ein ganz deutlicher Wandel vollzogen. Beide Instrumente sind in Deutschland in der Entwicklung nach 1945 eng mit der Entwicklung der Demokratie verbunden und haben in den 30 Jahren nach der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands einen neuen Schub aber auch neue Herausforderungen erfahren.

Die Entwicklung und Einführung des Förderbereiches I "Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)" des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" in den 1990er Jahren durch Bund und Länder, waren nicht nur ein Schritt zur Bündelung der Instrumente der Landentwicklung, sondern auch ein ganz deutlicher Schritt zu mehr Beteiligung der Menschen, die auf dem Lande leben, an den Entwicklungsprozessen. Staatliche Förderung von Integrierten Entwicklungskonzeptionen, von Regionalmanagements, aber auch die Unterstützung von sozialen Elementen in der Dorfentwicklung sowie der umfangreichen Planungen und Beteiligungen bei der Bodenordnung haben letztlich diesen Hintergrund. Der aktive Umgang mit dem Instrumentarium der Integrierten Ländlichen Entwicklung ist heute der schöne aber auch verantwortungsvolle Auftrag unsrer Verwaltungen der Landentwicklung. Aktiv ist dabei – auch in der breiten Öffentlichkeit – deutlich zu machen, dass es um Leistungen für die Menschen auf dem Lande und um nachhaltige Leistungen insbesondere für unsere Landwirte, den Naturschutz und Wasserwirtschaft geht. Ohne die Einbeziehung der Menschen vor Ort geht dies alles jedoch nicht.

In der Arbeitsgemeinschaft von Ländern und Bund zur nachhaltigen Landentwicklung haben wir bereits Ende des zurückliegenden Jahres einen Diskussionsprozess unter der Überschrift: "Ländliche Entwicklung 2030" angestoßen. Anliegen ist es,

  • Perspektiven der Integrierten Ländlichen Entwicklung –- insbesondere im Zusammenhang mit der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen aufzuzeigen,
  • den gemeinsamen Rahmen für die Förderung der ländlichen Entwicklung zu stärken,
  • ein zeitgemäßes Berichts- und Monitoring-System sowie eine strategische Vorausschau zu entwickeln und
  • die Sichtbarkeit der Ergebnisse und des Wirkens der Landentwicklung in der Öffentlichkeit zu erhöhen.

"Klare Bilder" zu Inhalten, Methoden und den Leistungen der Landentwicklungsverwaltungen werden uns helfen im Interesse der auf dem Lande lebenden Menschen deutlich zu machen, worin auch künftig unser Stellenwert bei der Zukunftssicherung für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland besteht.