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34. Sitzung des Arbeitskreises „Grundsatzangelegenheiten“ der ArgeLandentwicklung am 27. Mai 2020

Am 27. Mai 2020 fand die 34. Sitzung des Arbeitskreises "Grundsatzangelegenheiten" (AK I) der ArgeLandentwicklung statt. Ursprünglich als zweitägige Präsenzveranstaltung am Dienstort des Vorsitzenden des AK I in Schwerin geplant, wurde die Sitzung aufgrund des Corona-Pandemiegeschehens in Form einer Videokonferenz durchgeführt. Es war das erste Mal in der Geschichte der ArgeLandentwicklung, dass die Sitzung eines Arbeitskreises der ArgeLandentwicklung in digitaler Form stattfand.

Ein wichtiges Thema war die Digitalisierung. In mehreren Tagesordnungspunkten berieten die Mitglieder des AK I unter anderem über die Möglichkeiten zur weiteren Beförderung der Nutzung der Digitalisierung durch die ArgeLandentwicklung. In Kürze werden unter einer neuen Kategorie "Digitalisierung" entsprechende Best-Practice-Beispiele aus den Bundesländern auf der Website der ArgeLandentwicklung dargestellt. So können die an Landentwicklung Beteiligten in die Lage versetzt werden, auch aus den Initiativen anderer Länder und deren Umsetzung Erkenntnisse für das eigene Handeln zu gewinnen.

Ein weiteres Thema war die Neufassung der Leitlinien Landentwicklung. Die Leitlinien bilden den Orientierungsrahmen zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume und sind zugleich Grundlage für die Tätigkeit der ArgeLandentwicklung. Die in den Leitlinien genannten Instrumente zur Landentwicklung werden stetig fortentwickelt und neuen Entwicklungen angepasst. Nachdem zuletzt 2011 eine Fortschreibung erfolgt ist, sollen die Leitlinien Landentwicklung aktualisiert und dem Plenum der ArgeLandentwicklung bis zur Frühjahrssitzung 2021 ein entsprechender Entwurf vorgelegt werden.

Die nächste Sitzung des AK I findet am 5. und 6. November 2020 in Schwerin statt.