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Nahwärme Investive Maßnahmen

Bei der Erzeugung von Strom im Rahmen der Biomassenutzung fällt in erheblichem Maße Wärme an, die bislang oft nur unzureichend genutzt wird. Um die Energieausbeute bei der Nutzung von Biomasse zu optimieren ist es häufig sinnvoll, diese Wärme oder das Biogas selbst an den Ort der Wärmenutzung zu transportieren.

Förderung von Nahwärme- und Biogasleitungen

Bei der Erzeugung von Strom im Rahmen der Biomassenutzung fällt in erheblichem Maße Wärme an, die bislang oft nur unzureichend genutzt wird. Um die Energieausbeute bei der Nutzung von Biomasse zu optimieren ist es häufig sinnvoll, diese Wärme oder das Biogas selbst an den Ort der Wärmenutzung zu transportieren. Daher kommt der Förderung von Nahwärme- und Biogasleitungen eine große Bedeutung zu. Ab 2008 werden daher Investitionen in derartige Leitungssysteme im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) gefördert.

Dorfentwicklungsplanungen und Konzepte sollen ggf. die Möglichkeiten einer dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien und damit verbundene Energieeinsparungen untersuchen und bewerten.

Wer kann gefördert werden? 

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

Was wird gefördert?

  • Investitionskosten von Baumaßnahmen für Nahwärme- und Biogasleitungen zur dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien
  • Notwendige Vorarbeiten (Erhebungen, Untersuchungen, Planungen, einschließlich Leistungen von Architekten und Ingenieuren)

Welche Förderung ist für Gemeinden und Betriebe möglich?

  • Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. 
  • Gemeinden und Gemeindeverbände können bis zu 45% der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.
  • Je Einzelbetrieb kann die Zuwendung bis zu 25 % betragen.
  • Die Fördersätze können für Maßnahmen, die der Umsetzung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) dienen oder im Rahmen eines LEADER-Programms stattfinden, um bis zu 10 % gegenüber den Regelfördersätzen erhöht werden. 
  • Die Förderung erfolgt nach der EG De-minimis-VO. Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe ist innerhalb von 3 Jahren auf 200.000 Euro begrenzt.

Welche Voraussetzungen sind noch zu erfüllen?

  • Sinnvoll ist es, derartige Investitionen konzeptionell in die Entwicklungsplanung eines Dorfes oder der Gemeinde einzubinden. Entsprechende Planungsarbeiten können ebenfalls gefördert werden. Einzelheiten werden von den Ländern geregelt.
  • Die Infrastruktureinrichtungen (Leitungen, Verteilersysteme usw.) müssen der Öffentlichkeit uneingeschränkt – Kapazität und Leistung vorausgesetzt – zur Verfügung stehen (sog. "öffentliche Anschlussmöglichkeit").

Beispiele:

Förderbeispiel aus Rheinland-Pfalz