V. Modernes Verwaltungshandeln für erfolgreiche Landentwicklung
Um die Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam zu gestalten, ist auch das Verwaltungshandeln zum Einsatz der Landentwicklungsinstrumente nach folgenden Handlungsmaximen zu modernisieren:
Der Schlüssel für effiziente Landentwicklung liegt in der Vorbereitung
Voraussetzung für die zielgerichtete Auswahl der Instrumente ist die umfassende Verfahrensvorbereitung. Dazu müssen alle Akteure an einen Tisch gebracht werden, um frühzeitig und gleichzeitig alle für die Verfahrensdurchführung erheblichen Belange erörtern zu können. Die strikte Zielorientierung bereits in der Vorphase ermöglicht eine klare, inhaltliche und zeitliche Konkretisierung der Verfahren. Jedem Beteiligten muß vermittelt werden, daß eine spätere Erweiterung der Ziele zwangsläufig das Verfahren verlängert.
Landentwicklungskonzepte gemeinsam erarbeiten und abstimmen
Die Entwicklungschancen ländlicher Räume sind zu fördern. Für den wirksamen Vollzug integrierter Entwicklungskonzepte ist ein partnerschaftliches, dialogorientiertes Zusammenwirken aller maßgeblichen Akteure erforderlich. Nur dort, wo es gelingt, finanzielle und personelle Ressourcen zu bündeln, unterschiedliche Planungen aufeinander abzustimmen, Initiativen der Gemeinden und Bürger zu wecken und aufzunehmen sowie schnell, effizient und bürgerfreundlich zu handeln, kann die Landentwicklung künftig vorangebracht werden.
Mitwirkung der Bürger sichert Akzeptanz
Offene Planungsmethoden, die die Bürger aktiv einbeziehen, sollen reine Expertenplanungen ersetzen. Kenntnisse, Erfahrungen und Vorstellungen der Bürger über die Entwicklung ihrer unmittelbaren Heimat müssen genutzt werden. Arbeitsgruppen, Dorf- und Flurwerkstätten und Leitbilddiskussionen über die regionale und dörfliche Entwicklung sollen es den Bürgern ermöglichen, Entwicklungsziele gemeinsam mit den Planungsträgern zu erarbeiten. Nachvollziehbare Entscheidungsprozesse von "unten nach oben" führen zu einer hohen Akzeptanz und stärken die Selbstverantwortung. Im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe können hierdurch die Eigenkräfte in den Regionen mobilisiert und vielfältige Eigeninitiativen ausgelöst werden.
Landentwicklung durch Moderation steuern
Der Landentwicklungsprozeß soll durch einen Moderator gesteuert werden. Seine Aufgabe ist es, die Anliegen der Akteure zu moderieren und koordinierend auf ein konsensfähiges, umsetzungsorientiertes und in der Finanzierung gesichertes Planungsergebnis hinzuwirken. Den konkreten Bedingungen angepaßt ist zu entscheiden, wer in welcher Phase die Funktion des Moderators ausübt. Sie kann im Einvernehmen aller Akteure beispielsweise von politischen Mandatsträgern, von Vertretern der Länder-, Regional- oder Kommunalverwaltungen oder im Auftragsverhältnis wahrgenommen werden. Erfahrungen haben gezeigt, daß es besonders wirkungsvoll sein kann, die für die Landentwicklung verantwortliche Stelle mit dieser Funktion zu betrauen.
Knappe Finanzmittel besser nutzen, Investitionen anregen
Landentwicklungsmaßnahmen führen durch den Bündelungseffekt gerade in Zeiten knapper Kassen zu finanziellen Vorteilen für alle Beteiligten. Maßnahmenträger sind finanziell oftmals allein nicht zur Verwirklichung ihrer Vorhaben in der Lage. Durch das Zusammenführen von Finanzierungsmöglichkeiten aus verschiedenen Quellen zu einem Verbundvorhaben können Vollzugsdefizite erfolgreich überwunden werden. Dies sichert und schafft Arbeitsplätze in den ländlichen Räumen. Zugleich werden dadurch private Folgeinvestitionen angestoßen.
Eine wichtige Finanzierungsgrundlage der Landentwicklung ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die damit förderbaren Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung sind auch künftig unverzichtbarer Bestandteil einer integrierten Landentwicklung. Sie sind mit anderen öffentlichen Fördermitteln, insbesondere der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen, zu verknüpfen. Es gilt, alternative Finanzquellen zu erschließen und bei der Finanzierung der Landentwicklung verstärkt die regionalen, kommunalen und privaten Eigenkräfte zu mobilisieren.
Maßnahmen, die als Dienstleistung für Dritte beispielsweise zur Umsetzung von Fachplanungen des Naturschutzes oder der Wasserwirtschaft durchgeführt werden, sind konsequenterweise durch die Auftraggeber bzw. Verursacher zu finanzieren. Bei spezifischer Interessenlage sind verstärkt Fremdfinanzierungen einzuplanen oder die Erhöhung von Eigenanteilen zu erwägen.
