IV. Instrumente der Landentwicklung neu ausrichten
Zur Erfüllung des neuen Auftrags der Landentwicklung sollen die nachfolgend dargestellten Instrumente mit hoher Flexibilität und in Abhängigkeit der regionalen Potentiale und Defizite einzeln, in sinnvoller Verknüpfung oder als Gesamtpaket zum Einsatz gebracht werden.
AEP - Wegbereiter für integrierte Landentwicklung
Die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) als Vorplanung nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ist bereits neu konzipiert worden, um eine integrierte Landentwicklung zu fördern und Maßnahmen zügig umzusetzen. Mit ihrer Hilfe können nunmehr
- Konfliktbereiche, Entwicklungsmöglichkeiten und der Entscheidungsbedarf für ein Bodenmanagement in den ländlichen Räumen aufgezeigt,
- gebietsspezifische Leitbilder und/oder Landnutzungskonzeptionen für den Planungsraum entwickelt,
- Handlungskonzepte und Umsetzungsstrategien erarbeitet und
- der Einsatz entsprechender Landentwicklungsinstrumente für konkrete Maßnahmen mit zeitlichen und räumlichen Prioritäten sowie mit entsprechenden Finanzierungsmodellen vorgeschlagen werden.
Die AEP bildet damit eine Planungsgrundlage sowohl für die Berücksichtigung der Belange der Land- und Forstwirtschaft als auch für die Koordination von Vorhaben zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit ländlicher Räume und ihrer Dörfer. Darüber hinaus kann sie die raumbedeutsamen Erfordernisse und Maßnahmen aufzeigen, die durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können. Die AEP ist daher frühzeitig zu nutzen, um die für die Zukunft des betroffenen Gebietes wichtigen Gesichtspunkte zu beleuchten, Schlüsselprojekte zu identifizieren und Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Flurbereinigung - ländliche Bodenordnung und aktive Landentwicklung
Die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind verstärkt in den Dienst der integrierten Entwicklung der ländlichen Räume zu stellen. Neben der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft geht es dabei zunehmend um die Lösung von Landnutzungskonflikten, die gemeindeübergreifende Dorfentwicklung, die Umsetzung der AGENDA 21 und die eigentums-, sozial- und umweltverträgliche Einbindung von infrastrukturellen Großvorhaben in das Wirkungsgefüge ländlicher Räume.
Aus dem Spektrum der Verfahrensarten ist dabei diejenige auszuwählen, mit der die Landentwicklungsziele möglichst effizient, schnell und kostengünstig erreicht werden können.
Bei aktiver Einbindung aller Akteure im ländlichen Raum und intensiver Bürgermitwirkung stehen einvernehmliche Lösungen stets im Mittelpunkt. Unparteiisches Verhalten und Einfühlungsvermögen gehören dabei zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern, den Pächtern und Verpächtern, den Gemeinden, den anderen Planungsträgern, den Trägern öffentlicher Belange oder den Verbänden. Landentwicklungsverfahren bieten eine Fülle von Ausgleichsmöglichkeiten, mit denen es aller Erfahrung nach gelingt, ein hohes Maß an Zustimmung zu erzielen.
Entscheidungskompetenz und Durchsetzungsvermögen, die nach dem Flurbereinigungsgesetz zur abschließenden Konfliktlösung gesetzlich geregelt sind, stehen dann zur Verfügung, wenn Einzelinteressen zu Lasten der Allgemeinheit überhand nehmen.
Mit Hilfe der flexibel einsetzbaren Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, das die rechtliche Grundlage zur wirksamen Umsetzung integrierter ländlicher Entwicklung bildet, können konkurrierende Fachplanungen zu einem Planungsverbund zusammengeführt und Maßnahmen konsensfähig realisiert werden. Dabei zählt das Bodenmanagement zu den Hauptaufgaben bei der Erfüllung des ganzheitlichen Ordnungsauftrags.
Eigentumsregelung genießt in den neuen Ländern hohe Priorität
Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz stellen aufgrund des Rechtsanspruchs der Betroffenen eine Pflichtaufgabe der Landentwicklung dar. Sie sind noch auf längere Zeit dringlich, um eines der größten Investitionshemmnisse in den neuen Ländern, das getrennte Eigentum an Grundstücken und Gebäuden/Anlagen, zu überwinden. Erhebliche Anstrengungen sind weiterhin zur Regelung der Eigentumsverhältnisse an den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken notwendig.
Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die neuen Betriebe auf gesicherter Eigentums- und Pachtbasis und mit einer angepaßten Infrastruktur unter Beachtung der ökologischen Erfordernisse standortgerecht und nachhaltig wirtschaften können.
In sinnvoller Verknüpfung mit Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, das bei dieser speziellen Eigentumsregelung sinngemäß anzuwenden ist, kann eine über die Regelung der Eigentumsverhältnisse hinausgehende, zukunftsorientierte Neugestaltung der ländlichen Räume erreicht werden.
Dorferneuerung - Leben und Wohnen auf dem Lande attraktiver gestalten
Die Dorferneuerung hat sich zu einem wirkungsvollen Planungs- und Umsetzungsinstrument für ländliche Siedlungen herausgebildet. Sie ist besonders wirksam, wenn sie im Verbund mehrerer Gemeinden durchgeführt wird. Sie ist zu nutzen, um lokale Probleme aufzuzeigen, Entwicklungsstrategien zu erarbeiten und die Dörfer und Gemeinden als eigenständige Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturräume im dezentralen Siedlungsgefüge zu erhalten und weiterzuentwickeln. Mit ihrem ganzheitlichen Planungsansatz ist die Dorferneuerung besonders geeignet, die Bürger intensiv in den alle Lebensbereiche umfassenden Gestaltungsprozeß einzubeziehen. Damit kann auch die Ausgestaltung und Umsetzung einer "lokalen AGENDA 21", die das Ziel der Nachhaltigkeit verfolgt, wirkungsvoll unterstützt werden.
Der Einsatz von Fördermitteln zur Dorferneuerung ist vielfach wichtige Voraussetzung für die Einbindung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in die ländliche Regionalentwicklung, für die Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden Gebäuden sowie für eine leistungsfähige Infrastruktur im Dorf. Mit Hilfe der Umnutzungsförderung im Rahmen der Dorferneuerung sollen land- und forstwirtschaftliche Betriebe neue Einkommensmöglichkeiten für sich erschließen. Dadurch kann insgesamt die Arbeitsplatzsituation in den ländlichen Regionen nachhaltig verbessert werden.
