III. Bodenmanagement hat zentrale Bedeutung

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Da die Verwirklichung der Ziele einer integrierten, nachhaltigen Landentwicklung zur

  • Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft,
    • zur Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung und
    • zum nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

in der Regel Land beansprucht, hat ein zukunftsorientiertes Bodenmanagement zentrale Bedeutung. Vielfach schafft es erst die Voraussetzungen dafür, daß Planungen überhaupt umgesetzt werden können. Es ist solange aktuell, wie nicht vermehrbarer Grund und Boden in einer freien Gesellschaft dynamisch genutzt, beplant und geordnet wird.

Mit weiter zunehmenden Nutzungsansprüchen an Grund und Boden im Umfeld der Verdichtungsräume wird der Bedarf an Landentwicklung im Sinne eines vorausschauenden Bodenmanagements an Gewicht gewinnen. In strukturschwächeren und peripheren, vorwiegend landwirtschaftlich geprägten ländlichen Räumen bedarf es zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung und zur Harmonisierung von Ökonomie und Ökologie der Unterstützung durch die Bodenordnung. Bodenmanagement zielt auf eine möglichst konfliktfreie Planung und Ordnung der Landnutzung. Sie ist Garant für die Wahrung und Wiederherstellung der freien Verfügbarkeit über das private Grundeigentum als Voraussetzung für unternehmerische Entscheidungen der Land- und Forstwirte und anderer Investoren. Ein wichtiges Ergebnis der Bodenordnung ist darüber hinaus ein aktueller Nachweis von Liegenschaften in den öffentlichen Büchern, insbesondere im Grundbuch und im Kataster, und damit eine rechtssichere Dokumentation der Eigentumsverhältnisse.

Das Bodenmanagement zählt zur Kernkompetenz der Landentwicklungsinstrumente. Im Interesse einer zukunftsgerichteten Landentwicklungsstrategie kann es wirksame Hilfe leisten, wenn

  • für schwierige Problemfälle der Bodenordnung die Planung und Umsetzung in einer Hand und "aus einem Guß" angeboten werden sollen, z.B. für infrastrukturelle Großvorhaben, Rekultivierung von Tagebaulandschaften, Konversionsvorhaben und interkommunale Projekte,

  • Landnutzungskonflikte durch Interessenausgleich aufzulösen sind, z.B. zwischen Bebauung, Landwirtschaft, Infrastruktur oder Landespflege,
  • flächenbezogene Rechte und Pflichten zu ordnen sind, z.B. bei Nutzungseinschränkungen, Ausgleichs- und Ersatzpflichten, Aufforstungen,
  • Grundstücke nach Lage, Form, Größe, Erschließung und im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken zweckmäßig neu zu gestalten sind,
  • die freie Verfügbarkeit an privatem Grundeigentum wiederherzustellen ist, z.B. durch Zusammenführen von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum,
  • die Privatisierung von ehemals volkseigenem land- und forstwirtschaftlichen Grundvermögen zu unterstützen ist,
  • angesichts des steigenden Pachtflächenanteils in den landwirtschaftlichen Unternehmen die genutzten Flächen agrarstrukturell zweckmäßig zu gestalten sind,
  • Flächen für verschiedene Belange unter Beachtung der Eigentümerinteressen ohne Anwendung von Zwangsmitteln bereitgestellt werden sollen,
  • durch eine rechtzeitige Bodenbevorratung Flächen für investive Maßnahmen reserviert werden können,
  • Unterhaltung und Pflege gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen dauerhaft zu sichern sind.

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