II. Aufgaben und Auftrag der Landentwicklung zeitgemäß bestimmen

Wirtschaftskraft und Beschäftigung beleben

Entscheidend für die Entwicklung ländlicher Räume ist die Stärkung ihrer Wirtschaftskraft sowie die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Dies erfordert

  • eine leistungs- und wettbewerbsfähige, marktorientierte und umweltverträgliche Land- und Forstwirtschaft,
  • Arbeitsplatzalternativen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft
  • eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Infrastruktur (Verkehr, Ver- und Entsorgung, Telekommunikation, Bildung, Kultur, Soziales),
  • ein attraktives Wohnumfeld,
  • einen hohen Umwelt-, Freizeit- und Kulturwert.

Es zeigt sich, daß diejenigen Regionen den veränderten Rahmenbedingungen am besten gewachsen sind, in denen sich selbst tragende Wirtschafts- und Finanzkreisläufe entstehen. Zur Bewältigung des Agrarstrukturwandels ist hierauf insbesondere die Land- und Forstwirtschaft existentiell angewiesen.

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Land- und Forstwirtschaft unterstützen

Angesichts großer agrarstruktureller Defizite infolge veränderter Rahmenbedingungen müssen künftig wieder erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternommen werden. Diese Aufgabe ist weder erledigt noch verzichtbar.

Die Land- und Forstwirtschaft ist nach wie vor ein erheblicher Wirtschaftsfaktor in den ländlichen Räumen und aufgrund ihrer vielfältigen flächengebundenen Aufgaben für die gesamte Gesellschaft von grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist der einzige Wirtschaftszweig, der Pflege, Erhalt und Entwicklung der Kulturlandschaft flächendeckend sichert. Um die Wettbewerbsfähigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen und ihre aktive, konfliktfreie Einbindung in eine nachhaltige Regional- und Gemeindeentwicklung zu fördern, sollen die Instrumente der Landentwicklung wie folgt eingesetzt werden:

 

  • Durch ein vorausschauendes Flächen- und Bodenmanagement ist dem Entstehen von Flächennutzungskonflikten, die in zunehmendem Maße die land- und forstwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigen, vorzubeugen. Bestehende Flächennutzungskonflikte sind aufzulösen.
  • Die Entwicklung der Betriebe in den neuen Ländern ist durch Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse wirksam zu flankieren.
  • Die Wirtschaftsflächen müssen nach Lage, Form und Größe an die durch den fortschreiten den Agrarstrukturwandel veränderten betrieblichen Erfordernisse angepaßt und durch ein zweckmäßiges Wege- und Gewässernetz erschlossen werden. Die Neuordnung muß dabei die Teilnahme der Land- und Forstwirte an flächenbezogenen Förderprogrammen unterstützen.
  • Durch Produktivitäts- und Zeitgewinn können Freiräume für außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten und Einkommensalternativen erschlossen werden. Neben der Direktvermarktung, dem Tourismus und Pflegearbeiten im Natur- und Landschaftsschutz sind neue Dienstleistungsangebote im Rahmen der Dorferneuerung beispielsweise durch Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz insbesondere für Wohn-, Handels-, Gewerbe-, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke zu ermöglichen.

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Natürliche Lebensgrundlagen nachhaltig schützen

Künftigen Generationen verpflichtete Landentwicklung ist auf den Vollzug von Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen auszurichten. Die AEP, die Flurbereinigung, die Bodenordnung in den neuen Ländern sowie die Dorferneuerung sind in hohem Maße dazu geeignet, den Nachhaltigkeitsgedanken der AGENDA 21 umzusetzen. Sie berücksichtigen gleichermaßen ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Aspekte. Zu ihren landeskulturellen Aufgaben zählen die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Wiederherstellung naturnaher Lebensräume und Landschaftsstrukturen. Im Interesse einer dauerhaften Stabilisierung der Ökosysteme ist dafür Sorge zu tragen, daß Umweltschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegevorhaben unter Berücksichtigung der Eigentümer- und Nutzerinteressen in der Fläche umgesetzt und in ihrem Bestand dauerhaft gesichert werden können. Im Interesse des nachhaltigen Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen sind die Instrumente vor allem einzusetzen, um

 

  • Kulturlandschaften zu erhalten, z.B. durch Weiterführung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung,
  • Landschaftsplanungen umzusetzen, z.B. durch Flächenbereitstellung und Bodenordnung,
  • Biotopverbundsysteme aufzubauen, z.B. durch Sicherung und Vernetzung naturnaher Flächen,
  • Flächen für Wasserrückhaltung bereitzustellen und Erosionsgefährdungen zu vermindern,
  • den Boden- und Gewässerschutz zu unterstützen und Trinkwasserschutzgebiete zu sichern,
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht eigentumsverträglich an geeigneter Stelle umzusetzen,
  • spezielle Umweltschutzprogramme zu unterstützen, z.B. Feuchtwiesenprogramme, Gewässerrandstreifenprogramme, Vertragsnaturschutzprogramme, Extensivierungsmaßnahmen,
  • eine ökologische Bereicherung im Dorf herbeizuführen, z.B. durch Grünflächen, Bepflanzung, Flächenentsiegelung oder Gewässerrenaturierung.

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Vorteile einer integrierten, nachhaltigen Landentwicklung besser nutzen

Integrierte, nachhaltige Landentwicklung bedeutet:

  • gebündelter Einsatz von Maßnahmen und Finanzmitteln,
  • an den örtlichen und regionalen Bedürfnissen und Möglichkeiten ausgerichtete, flexible und transparente Planungen sowie
  • schnelle und effiziente Realisierung von Maßnahmen.

Günstige Entwicklungsvoraussetzungen für die vielgestaltigen ländlichen Räume können nur geschaffen werden, wenn einzelne Vorhaben zu einem alle Fachbereiche umschließenden Entwicklungsansatz zusammengeführt werden. Maßnahmen der Agrarstrukturpolitik sollen deshalb z.B. eng mit der regionalen Wirtschafts- und Verkehrspolitik, der Umweltpolitik und Beschäftigungspolitik zu einem regionalen Strategiekonzept verbunden werden. Nur mit einer solchen eigenständigen integrierten Politik aus einem Guß sind Erfolge in der Landentwicklung zu verzeichnen.

Ländliche Regionen und Gemeinden, die sich ausgehend von diesem integrierten Entwicklungsansatz der Instrumente der Landentwicklung bedienen, haben – wie vergleichende Untersuchungen belegen – einen Entwicklungsvorsprung und damit einen wirtschaftlichen Vorteil vor anderen Gemeinden. Deshalb sollten die Instrumente der Landentwicklung neben und in Verbindung mit anderen Lösungsmöglichkeiten gezielt als Dienstleistung zur Entwicklung der ländlichen Räume und ihrer Dörfer genutzt werden, um im Wettbewerb um Investitionen, neue Betriebe und Arbeitsplätze erfolgreicher zu sein.

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Hilfen beim Planungsvollzug bieten

Eine Vielzahl von Planungen auf unterschiedlichen Ebenen und aus unterschiedlichen Fachbereichen befaßt sich mit den ländlichen Räumen. Aufgrund ihres integrierten und gemeindeübergreifenden Ansatzes können gerade die Landentwicklungsinstrumente in einem partnerschaftlichen Prozeß mit Behörden, anderen Institutionen und Bürgern dafür eingesetzt werden, Planungen zu harmonisieren und vor allem auch konsensfähig zu verwirklichen. Die Landentwicklungsinstrumente eignen sich besonders für folgende Bereiche:

 

  • Bei der Umsetzung von Großvorhaben sind die Instrumente der Landentwicklung einzusetzen, um eine eigentums-, sozial- und umweltverträgliche Einbindung dieser Infrastrukturmaßnahmen in das Wirkungsgefüge ländlicher Räume zu erreichen. Damit können die negativen Wirkungen beispielsweise von großen Verkehrsprojekten auf die betroffenen Räume vermindert und positive Impulse optimal zur Entfaltung gebracht werden.
  • Mit Hilfe der Landentwicklungsinstrumente können konkurrierende Fachplanungen, z.B. des Verkehrs, der Wasserwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft oder des Naturschutzes, zu einem Planungsverbund zusammengeführt und Maßnahmen konsensfähig realisiert werden.
  • Landentwicklung soll in Gemeinden als Hilfe bei der Aufstellung und Umsetzung der Bauleitplanung angeboten werden. Gemeindliche Vorhaben, wie die Erarbeitung einer "lokalen AGENDA 21", die Verbesserung der Infrastruktur oder die Ausweisung von Baugebieten können durch Bodenmanagement wirksam flankiert werden.

Als Einstieg in regionale und gemeindliche Aktivitäten sind vorbereitende Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen besonders geeignet, da sie die Verzahnungen von Planungen und Maßnahmen erkennbar machen. Daneben können sie auch in Verbindung mit regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalkonferenzen und Städtenetzen erarbeitet werden. Ihre freie und flexible Handhabung ermöglicht es, Synergieeffekte nutzbar zu machen, Reibungsverluste zu vermeiden und damit Investitionen zum richtigen Zeitpunkt und an der richtigen Stelle einzusetzen.


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