Leitlinien Landentwicklung - Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam gestalten

Mit diesen Leitlinien wird das programmatische Thesenpapier der von der Agrarministerkonferenz eingesetzten ArgeFlurb aus dem Jahre 1987 "Flurbereinigung unter veränderten agrar- und umwelt­politischen Rahmenbedingungen" fortgeschrieben.

I.        Neuer Orientierungsrahmen zur Landentwicklung      

II. Aufgaben und Auftrag der Landentwicklung zeitgemäß bestimmen   Wirtschaftskraft und Beschäftigung beleben Land‑ und Forstwirtschaft unterstützen      Regionale und gemeindliche Entwicklung fördern Natürliche Lebensgrundlagen nachhaltig schützen          Vorteile einer integrierten, nachhaltigen Landentwicklung besser nutzen Hilfen beim Planungsvollzug bieten

III.  Bodenmanagement hat zentrale Bedeutung    

IV. Instrumente der Landentwicklung neu ausrichten     
Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung – Wegbereiter für integrierte Landentwicklung        
Flurbereinigung ‑ ländliche Bodenordnung und aktive Landentwicklung        
Eigentumsregelung genießt in den neuen Ländern hohe Priorität            
Dorferneuerung ‑ Leben und Wohnen auf dem Lande attraktiver gestalten         

V. Modernes Verwaltungshandeln für erfolgreiche Landentwicklung      
Der Schlüssel für effiziente Landentwicklung liegt in der Vorbereitung  
Landentwicklungskonzepte gemeinsam erarbeiten und abstimmen   
Mitwirkung der Bürger sichert Akzeptanz       
Landentwicklung durch Moderation steuern
Knappe Finanzmittel besser nutzen, Investitionen anregen            

I.

Neuer Orientierungsrahmen zur Landentwicklung

Die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die ländli­chen Räu­me auf nationaler und internationaler Ebene verändern sich rasant. Schlag­lichter sind die Deutsche Einheit, die EU‑Ost­er­wie­te­rung, die Globalisierung der Weltmärkte, die Wei­terentwicklung der EU‑Strukturpolitik, ein fortschreiten­der Agrarstrukturwandel sowie die Verankerung der Nachhal­tigkeit als Prinzip der Raumentwicklung. Vor diesem Hintergrund stellen sich schwierige Aufgaben der Landentwicklung.Es gilt:

  • die Land‑ und Forstwirtschaft zu unterstützen,
  • die regionale und gemeindliche Entwicklung zu fördern und
  • die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu schützen.

Insgesamt ist es erforderlich, die ländlichen Räume mit ihrer Land‑ und Forstwirtschaft integriert zu entwickeln, da untrenn­bare Wechselwirkun­gen bestehen. Diese Landentwicklungsstra­tegie gewährleistet es, die Attraktivität der ländlichen Räume als Lebens‑ und Wirtschaftsraum mit eigenständiger Bedeutung sowie als Natur‑, Kultur‑ und Erholungsraum zu sichern. Dafür muss sie sich auch die enge Verflechtung zwischen Stadt und Land, die zu den Pluspunkten des Wirtschaftsstandorts Deutsch­land zählt, zunutze machen.

Diese Leitlinien bestimmen den neuen Auftrag der Landent­wicklung. Auf ihrer Grundlage sollen insbesondere wichtige In­strumente der Landentwicklung, •    die

  • Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP),
  • die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz,
  • die Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigen­tumsverhältnisse nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und
  • die Dorferneuerung

verstärkt als Dienstleistung zur gemeinsamen Gestaltung der Zukunft im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt werden. Diese Instrumente mit agrarstrukturellem Bezug sind eng in das Maßnahmenspektrum der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse­rung der Agrarstruktur und des Küsten­schutzes" eingebunden.

Die „Leitlinien Landentwicklung ‑ Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam gestalten" sollen den Bürgern und allen, die für die nachhalti­ge Entwicklung der ländlichen Räume in Politik, Ver­waltungen und Insti­tutionen Verantwortung tragen, hierzu ei­nen Orientierungsrahmen geben. Sie sollen deutlich machen, wie aus den Regionen heraus und unter Ein­bindung aller Ak­teure Entwicklungsstrategien für die ländlichen Räume wirksam vorangebracht werden können.

II.

Aufgaben und Auftrag der Landentwicklung zeitgemäß bestimmen

 

Wirtschaftskraft und Beschäftigung beleben

Entscheidend für die Entwicklung ländlicher Räume ist die Stär­kung ihrer Wirtschaftskraft sowie die Sicherung und Schaffung von Ar­beitsplätzen. Dies erfordert

  • eine leistungs- und wettbewerbsfähige, marktorientierte und umweltverträgliche Land‑ und Forstwirtschaft,
  • Arbeitsplatzalternativen außerhalb der Land‑ und Forstwirt­schaft,
  • eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Infrastruktur (Ver­kehr,Ver- und Entsorgung, Telekommunikation, Bildung, Kul­tur, Soziales),
          • ein attraktives Wohnumfeld,
          • einen hohen Umwelt‑, Freizeit‑ und Kulturwert.

Es zeigt sich, dass diejenigen Regionen den veränderten Rah­menbedingun­gen am besten gewachsen sind, in denen sich selbst tragende Wirtschafts- und Finanzkreisläufe entstehen. Zur Bewältigung des Agrarstrukturwandels ist hierauf insbesondere die Land‑ und Forstwirtschaft existentiell angewiesen.

 

Zur Umsetzung siehe die Beispiele

Flurbereinigung Lisdorfer Aue

Flurbereinigung Thiendorf

AEP Hohenleuben

Dorferneuerung Habelsee

AEP Aller – Leinetal

Dorferneuerung Hennersdorf

AEP Annaberger Land

Dorferneuerung Altershausen

Land‑ und Forstwirtschaft unterstützen

Angesichts großer agrarstruktureller Defizite infolge veränderter Rahmen­bedingungen müssen künftig wieder erhebliche An­strengungen zur Verbes­serung der Produktions‑und Arbeitsbe­dingungen der land- und forstwirt­schaftlichen Betriebe unter­nommen werden. Diese Aufgabe ist weder erledigt noch ver­zichtbar.

Die Land‑ und Forstwirtschaft ist nach wie vor ein erheblicher Wirt­schafts­faktor in den ländlichen Räumen und aufgrund ihrer vielfältigen flächengebundenen Aufgaben für die gesamte Ge­sellschaft von grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist der einzige Wirtschaftszweig, der Pflege, Erhalt und Entwicklung der Kul­turlandschaft flächendeckend sichert. Um die Wettbewerbsfä­higkeit von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen und ihre aktive, konfliktfreie Einbindung in eine nachhaltige Regio­nal- und Gemeindeentwicklung zu fördern, sollen die Instru­mente der Landent­wicklung wie folgt eingesetzt werden:

  • Durch ein vorausschauendes Flächen‑ und Bodenmana­gement ist dem Entstehen von Flächennutzungskonflikten, die in zunehmendem Maße die land- und forstwirtschaftli­che Nutzung beeinträchtigen, vorzubeu­gen. Bestehende Flächennutzungskonflikte sind aufzulösen.
  • Die Entwicklung der Betriebe in den neuen Ländern ist durch Feststel­lung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse wirksam zu flankieren.
  • Die Wirtschaftsflächen müssen nach Lage, Form und Größe an die durch den fortschreitenden Agrarstrukturwandel ver­änderten betriebli­chen Erfordernisse angepasst und durch ein zweckmäßiges Wege- und Gewässernetz erschlossen werden. Die Neuordnung muss dabei die Teil­nahme der Land‑ und Forstwirte an flächenbezogenen Förderprogram­men unter­stützen.
  • Durch Produktivitäts‑ und Zeitgewinn können Freiräume für außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten und Einkommensalterna­tiven erschlossen werden. Neben der Direktvermarktung, dem Tourismus und Pflegearbeiten im Natur‑ und Landschafts­schutz sind neue Dienstleistungsange­bote im Rahmen der Dorferneuerung beispielsweise durch Umnutzung landwirt­schaftlicher Bausubstanz insbesondere für Wohn‑, Handels‑, Gewerbe‑, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke zu ermöglichen.

 

 

 

Zur Umsetzung siehe die Beispiele

Flurbereinigung i.V.m. ICE – Trasse

Flurbereinigung Lisdorfer Aue

Freiwilliger Landtausch Remse

Flurbereinigung Kaltensundheim I

Flurbereinigung Thiendorf

Flurbereinigung Diedorf

Flurbereinigung Salze - Glimke

Flurbereinigung Mühlberg

Flurbereinigung Eiweiler

Flurbereinigung Rotheul

Flurbereinigung i.V.m. Verkehrsprojekten

Flurbereinigung Zell

BZV Bienen – Praest

Flurbereinigung Dankmarshäuser Rhäden

Flurbereinigung Finkenmühle

BZV Rüthen – Drewer

Flurbereinigung i.V.m. Dümmersanierung

Regionale und gemeindliche Entwicklung fördern

Im Mittelpunkt der Förderung der ländlichen Regionen und ihrer Dörfer muss die Erhaltung und Verbesserung ihrer Standortquali­täten als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Be­deutung stehen. Unabdingbar ist dafür, dass bisher miteinander konkurrierende Gemeinden Konfliktbe­reiche erkennen, Lö­sungswege gemeinsam planen, ihre Aktivitäten aufeinander ab­stimmen und Maßnahmen gemeindeübergreifend verwirklichen. Dies gilt für Arbeitsplatzangebote im Handel, Handwerk, Ge­werbe und Tourismus, für gemeindeübergreifende Flächenange­bote an Investoren, für die übergreifende Nutzung von Förder­programmen, aber auch für soziale Einrichtungen, für Kulturan­gebote sowie für gemeinschaftliche Vorhaben zur Förderung der Landschafts‑ und Umweltqualität. Zu einer erfolgrei­chen Landentwicklungsstrategie gehört die zeitnahe und effiziente Ver­wirklichung von Vorhaben.

Zur Verbesserung der Standortqualität und der Lebensverhält­nisse in denländlichen Räumen sind vordringlich folgende Ziele umzusetzen:

  • Dem Schutz des Eigentums an Grund und Boden ist hohe Priorität einzuräumen. Die Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und die Regelung der Eigentumsver­hältnisse schaffen Rechtssicherheit, aktivieren privates Ka­pital und fördern damit die Investitionstätigkeit im öffentli­chen und privaten Bereich.
  • Die Ansiedlung von Dienstleistungs‑, Handwerks‑ oder Ge­werbebetrieben soll durch Bereitstellung von Infrastrukturflä­chen und Bauland auf attraktiven Standorten ermöglicht wer­den.
  • Die Gestaltung einer bedarfsgerechten ländlichen Infrastruk­tur ist zu unterstützen.
  • Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung bei sparsamem Flä­chenverbrauch soll z.B. durch Erhalt prägender dörflicher Bau­substanz mit Hilfe von Umnutzung und Sanierung gefördert werden.
  • Bürgersinn, Gemeindeleben und Dorfkultur können z.B. durch Erhalt oder Schaffung von Bürgerhäusern, Dorfgaststätten und Dorfläden sowie durch Unterstützung von Initiativen im sozialen und kulturellen Bereich aktiviert werden.

 

 

 

Zur Umsetzung siehe die Beispiele

Flurbereinigung Kaltensundheim I

Flurbereinigung Diedorf

AEP Hohenleuben

Dorferneuerung Habelsee

AEP Aller – Leinetal

AEP Borr

Dorferneuerung Hennersdorf

Flurbereinigung Kaltensundheim II

AEP Annaberger Land

Flurbereinigung Wörnitz

Flurbereinigung Rotheul

Flurbereinigung i.V.m. Verkehrsprojekten

Dorfaktionstage

Flurbereinigung Bönen – Sandbachtal

Flurbereinigung i.V.m. Dümmersanierung

Natürliche Lebensgrundlagen nachhaltig schützen

Künftigen Generationen verpflichtete Landentwicklung ist auf den Vollzug von Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Le­bensgrundlagen und Ressour­cen auszurichten. Die AEP, die Flurbereinigung, die Bodenordnung in den neuen Ländern sowie die Dorferneuerung sind in hohem Maße dazu geeignet, den Nachhaltigkeitsgedanken der AGENDA 21 umzusetzen. Sie be­rücksichtigen gleichermaßen ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Aspekte. Zu ihren landeskulturellen Aufgaben zählen die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Wiederherstellung naturnaher Lebensräume und Land­schaftsstrukturen. Im Interesse einer dauerhaften Stabilisierung der Ökosysteme ist dafür Sorge zu tragen, dass Umweltschutz‑, Naturschutz- und Landschaftspflegevorhaben unter Berücksich­tigung der Eigentümer‑ und Nutzerinteressen in der Fläche um­gesetzt und in ihrem Bestand dauerhaft gesichert werden kön­nen. Im Interesse des nachhaltigen Schutzes der natürlichen Le­bensgrundlagen sind die Instrumente vor allem einzusetzen, um

  • Kulturlandschaften zu erhalten, z.B. durch Weiterführung ei­ner flächen­deckenden Landbewirtschaftung,
  • Landschaftsplanungen umzusetzen. z.B. durch Flächenbereit­stellung und Bodenordnung,
  • Biotopverbundsysteme aufzubauen, z.B. durch Sicherung und Vernetzung naturnaher Flächen,
  • Flächen für Wasserrückhaltung bereitzustellen und Erosions­ge­fähr­dun­gen zu vermindern,
  • den Boden‑ und Gewässerschutz zu unterstützen und Trink­was­ser­schutzgebiete zu sichern,
        • Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht eigentumsverträglich an geeigneter Stelle umzusetzen,
      • spezielle Umweltschutzprogramme zu unterstützen, z.B. Feuchtwiesen­programme, Gewässerrandstreifenpro­gramme, Vertragsnaturschutz­programme, Extensivie­rungsmaßnahmen,
      • eine ökologische Bereicherung im Dorf herbeizuführen, z.B. durch Grünflächen, Bepflanzung, Flächenentsiegelung oder Gewässerrenaturierung.

 

 

Zur Umsetzung siehe die Beispiele

Flurbereinigung Salze – Glimke

Flurbereinigung Mühlberg

AEP Borr

Flurbereinigung Zell

BZV Bienen – Praest

Flurbereinigung Dankmarshäuser Rhäden

Flurbereinigung Finkenmühle

Flurbereinigung Langenchursdorf

BZV Rüthen – Drewer

Flurbereinigung Bönen – Sandbachtal

Flurbereinigung Anröchte – Effeln

Vorteile einer integrierten, nachhaltigen Landentwicklung besser nutzen

Integrierte, nachhaltige Landentwicklung bedeutet:

  • gebündelter Einsatz von Maßnahmen und Finanzmitteln,
  • an den örtlichen und regionalen Bedürfnissen und Möglich­keiten aus­gerichtete, flexible und transparente Planungen sowie
    • schnelle und effiziente Realisierung von Maßnahmen.

Günstige Entwicklungsvoraussetzungen für die vielgestaltigen ländlichen Räume können nur geschaffen werden, wenn ein­zelne Vorhaben zu einem alle Fachbereiche umschließenden Entwicklungsansatz zusammengeführt werden. Maßnahmen der Agrarstrukturpolitik sollen deshalb z.B. eng mit der regionalen Wirtschafts‑ und Verkehrspolitik, der Umweltpolitik und Beschäf­tigungspolitik zu einem regionalen Strategiekonzept verbunden werden. Nur mit einer solchen eigenständigen integrierten Politik aus einem Guss sind Erfolge in der Landentwicklung zu verzeich­nen.

Ländliche Regionen und Gemeinden, die sich ausgehend von diesem inte­grierten Entwicklungsansatz der Instrumente der Landentwicklung bedie­nen, haben ‑ wie vergleichende Untersu­chungen belegen ‑ einen Entwick­lungsvorsprung und damit einen wirtschaftlichen Vorteil vor anderen Gemeinden. Deshalb sollten die Instrumente der Landentwicklung neben und in Ver­bindung mit anderen Lösungsmöglichkeiten gezielt als Dienst­leistung zur Entwicklung der ländlichen Räume und ihrer Dörfer genutzt werden, um im Wettbewerb um Investitionen, neue Be­triebe und Arbeits­plätze erfolgreicher zu sein.

 

 

Zur Umsetzung siehe die Beispiele

Dorferneuerung Habelsee

AEP Aller – Leinetal

AEP Annaberger Land

Flurbereinigung Wörnitz

Hilfen beim Planungsvollzug bieten

Eine Vielzahl von Planungen auf unterschiedlichen Ebenen und aus unter­schiedlichen Fachbereichen befasst sich mit den ländli­chen Räumen. Aufgrund ihres integrierten und gemeindeüber­greifenden Ansatzes können gerade die Landentwicklungs­in­strumente in einem partnerschaftlichen Prozess mit Behörden, anderen Institutionen und Bürgern dafür eingesetzt werden, Pla­nungen zu harmonisieren und vor allem auch konsensfähig zu verwirklichen. Die Landentwicklungsinstrumente eignen sich be­sonders für folgende Bereiche:

•  Bei der Umsetzung von Großvorhaben sind die Instrumente der Landentwicklung einzusetzen, um eine eigentums- , so­zial- und umweltverträgliche Einbindung dieser Infrastruk­turmaßnahmen in das Wirkungs­gefüge ländlicher Räume zu erreichen. Damit können die negativen Wirkungen bei­spielsweise von großen Verkehrsprojekten auf die betrof­fenen Räume vermindert und positive Impulse optimal zur Entfaltung gebracht werden.

•    Mit Hilfe der Landentwicklungsinstrumente können konkurrie­rende Fachplanungen, z.B. des Verkehrs, der Wasserwirt­schaft, der Land‑ und Forstwirtschaft oder des Naturschutzes, zu einem Planungsverbund zusammengeführt und Maßnah­menkonsensfähig realisiert werden.

•    Landentwicklung soll in Gemeinden als Hilfe bei der Aufstel­lung und Umsetzung der Bauleitplanung angeboten werden. Gemeindliche Vor­haben, wie die Erarbeitung einer „lokalen AGENDA 21 ", die Verbesse­rung der Infrastruktur oder die Ausweisung von Baugebieten können durch Bodenmanage­ment wirksam flankiert werden.

Als Einstieg in regionale und gemeindliche Aktivitäten sind vor­bereitende Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen besonders geeignet, da sie die Verzahnungen von Planungen und Maß­nahmen erkennbar machen. Dane­ben können sie auch in Ver­bindung mit regionalen Entwicklungskonzep­ten, Regionalkonfe­renzen und Städtenetzen erarbeitet werden. Ihre freie und flexi­ble Handhabung ermöglicht es, Synergieeffekte nutzbar zu ma­chen, Reibungsverluste zu vermeiden und damit Investitionen zum richtigen Zeitpunkt und an der richtigen Stelle einzusetzen.

 

 

Zur Umsetzung siehe die Beispiele

Flurbereinigung i.V.m. ICE – Trasse

Dorferneuerung Hennersdorf

AEP Annaberger Land

Flurbereinigung Wörnitz

Flurbereinigung i.V.m. Verkehrsprojekten

Dorfaktionstage

Flurbereinigung Bönen – Sandbachtal

Flurbereinigung Anröchte – Effeln

Flurbereinigung i.V.m. Dümmersanierung

III.

Bodenmanagement hat zentrale Bedeutung

Da die Verwirklichung der Ziele einer integrierten, nachhaltigen Landent­wicklung zur

  • Unterstützung der Land‑ und Forstwirtschaft,
  • zur Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung und
    • zum nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

in der Regel Land beansprucht, hat ein zukunftsorientiertes Bo­denmanage­ment zentrale Bedeutung. Vielfach schafft es erst die Voraussetzungen dafür, dass Planungen überhaupt umge­setzt werden können. Es ist solange aktuell, wie nicht vermehr­barer Grund und Boden in einer freien Gesell­schaft dynamisch genutzt, beplant und geordnet wird.

Mit weiter zunehmenden Nutzungsansprüchen an Grund und Boden im Umfeld der Verdichtungsräume wird der Bedarf an Landentwicklung im Sinne eines vorausschauenden Bodenma­nagements an Gewicht gewinnen. In strukturschwächeren und peripheren, vorwiegend landwirtschaftlich ge­prägten ländlichen Räumen bedarf es zur Aufrechterhaltung der flächen­deckenden Landbewirtschaftung und zur Harmonisierung von Ökonomie und Ökologie der Unterstützung durch die Bodenordnung. Bo­denmanage­ment zielt auf eine möglichst konfliktfreie Planung und Ordnung der Landnutzung. Sie ist Garant für die Wahrung und Wiederherstellung der freien Verfügbarkeit über das private Grundeigentum als Voraussetzung für unternehmerische Ent­scheidungen der Land‑ und Forstwirte und ande­rer Investoren. Ein wichtiges Ergebnis der Bodenordnung ist darüber hin­aus ein aktueller Nachweis von Liegenschaften in den öffentlichen Bü­chern, insbesondere im Grundbuch und im Kataster, und damit eine rechtssichere Dokumentation der Eigentumsverhältnisse. Das Bodenmanagement zählt zur Kernkompetenz der Landent­wicklungsinstrumente. Im Interesse einer zukunftsgerichteten Landentwicklungsstrategie kann es wirksame Hilfe leisten, wenn

    • für schwierige Problemfälle der Bodenordnung die Planung und Umsetzung in einer Hand und „aus einem Guss" ange­boten werden sollen, z.B. für infrastrukturelle Großvorha­ben, Rekultivierung von Tagebaulandschaften, Konver­sionsvorhaben und interkommunale Projekte,
    • Landnutzungskonflikte durch Interessenausgleich aufzulösen sind, z.B. zwischen Bebauung, Landwirtschaft, Infrastruktur oder Landespflege,
    • flächenbezogene Rechte und Pflichten zu ordnen sind, z.B. bei Nut­zungseinschränkungen, Ausgleichs‑ und Ersatzpflich­ten, Aufforstungen,
    • Grundstücke nach Lage, Form, Größe, Erschließung und im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken zweckmäßig neu zu gestalten sind,
    • die freie Verfügbarkeit an privatem Grundeigentum wieder­herzustellen ist, z.B. durch Zusammenführen von getrenntem Boden‑ und Gebäude­eigentum,
    • die Privatisierung von ehemals volkseigenem land ‑ und forst­wirt­schaftlichen Grundvermögen zu unterstützen ist,
    • angesichts des steigenden Pachtflächenanteils in den land­wirtschaftli­chen Unternehmen die genutzten Flächen agrar­strukturell zweckmäßig zu gestalten sind,
    • Flächen für verschiedene Belange unter Beachtung der Eigen­tümerinter­essen ohne Anwendung von Zwangsmitteln be­reitgestellt werden sollen,
    • durch eine rechtzeitige Bodenbevorratung Flächen für in­ve­stive Maß­nahmen reserviert werden können,
    • Unterhaltung und Pflege gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen dauerhaft zu sichern sind.

IV.

Instrumente der Landentwicklung neu ausrichten

Zur Erfüllung des neuen Auftrags der Landentwicklung sollen die nachfol­gend dargestellten Instrumente mit hoher Flexibilität und in Abhängigkeit der regionalen Potentiale und Defizite einzeln, in sinnvoller Verknüpfung oder als Gesamtpaket zum Einsatz gebracht werden.

AEP ‑ Wegbereiter für integrierte Landentwicklung

Die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) als Vorplanung nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse­rung der Agrarstruk­tur und des Küstenschutzes" ist bereits neu konzipiert worden, um eine integrierte Landentwicklung zu för­dern und Maßnahmen zügig umzuset­zen. Mit ihrer Hilfe kön­nen nunmehr

    • Konfliktbereiche, Entwicklungsmöglichkeiten und der Ent­scheidungs­bedarf für ein Bodenmanagement in den ländli­chen Räumen aufgezeigt,
    • gebietsspezifische Leitbilder und/oder Landnutzungskonzep­tionen für den Planungsraum entwickelt,
    • Handlungskonzepte und Umsetzungsstrategien erarbeitet und
    • der Einsatz entsprechender Landentwicklungsinstrumente für konkrete Maßnahmen mit zeitlichen und räumlichen Prioritä­ten sowie mit ent­sprechenden Finanzierungsmodellen vorge­schlagen werden.

Die AEP bildet damit eine Planungsgrundlage sowohl für die Be­rücksich­tigung der Belange der Land‑ und Forstwirtschaft als auch für die Koordi­nation von Vorhaben zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit ländlicher Räu­me und ihrer Dörfer. Darüber hinaus kann sie die raumbedeutsamen Erfordernisse und Maß­nahmen aufzeigen, die durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können. Die AEP ist daher früh­zeitig zu nutzen, um die für die Zukunft des betroffenen Gebie­tes wichtigen Gesichtspunkte zu beleuchten, Schlüsselprojekte zu identifizieren und Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Flurbereinigung ‑ ländliche Bodenordnung und aktive Landentwicklung

Die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind verstärkt in den Dienst der integrierten Entwicklung der ländlichen Räume zu stellen. Neben der Verbesserung der Produktions‑ und Arbeits­bedingungen in der Land‑ und Forstwirtschaft geht es dabei zunehmend um die Lösung von Landnutzungskonflikten, die gemeindeübergreifende Dorfentwicklung, die Umsetzung der AGENDA 21 und die eigentums-,  sozial- und umweltver­trägli­che Einbindung von infrastrukturellen Großvorhaben in das Wir­kungsgefüge ländlicher Räume.

Aus dem Spektrum der Verfahrensarten ist dabei diejenige aus­zuwählen, mit der die Landentwicklungsziele möglichst effizient, schnell und kosten­günstig erreicht werden können.

Bei aktiver Einbindung aller Akteure im ländlichen Raum und intensiver Bürgermitwirkung stehen einvernehmliche Lösungen stets im Mittelpunkt. Unparteiisches Verhalten und Einfühlungs­vermögen gehören dabei zu den Grundsätzen der Zusammenar­beit mit den Grundstückseigentümern, den Pächtern und Ver­pächtern, den Gemeinden, den anderen Planungsträgern, den Trägern öffentlicher Belange oder den Verbänden. Landent­wicklungsverfahren bieten eine Fülle von Ausgleichsmöglichkei­ten, mit denen es aller Erfahrung nach gelingt, ein hohes Maß an Zustimmung zu erzielen. Entscheidungskompetenz und Durchsetzungsvermögen, die nach dem Flurbereinigungsgesetz zur abschließenden Konfliktlösung gesetzlich geregelt sind, ste­hen dann zur Verfügung, wenn Einzelinteressen zu Lasten der Allgemeinheit überhand nehmen.

Mit Hilfe der flexibel einsetzbaren Verfahren nach dem Flurbe­reinigungs­gesetz, das die rechtliche Grundlage zur wirksamen Umsetzung integrier­ter ländlicher Entwicklung bildet, können konkurrierende Fachplanungen zu einem Planungsverbund zu­sammengeführt und Maßnahmen konsens­fähig realisiert wer­den. Dabei zählt das Bodenmanagement zu den Haupt­aufga­ben bei der Erfüllung des ganzheitlichen Ordnungsauftrags.

Eigentumsregelung genießt in den neuen Ländern hohe Priorität

Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsver­hältnisse nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz stellen aufgrund des Rechts­anspruchs der Betroffenen eine Pflichtauf­gabe der Landentwicklung dar. Sie sind noch auf längere Zeit dringlich, um eines der größten Investiti­onshemmnisse in den neuen Ländern, das getrennte Eigentum an Grund­stücken und Gebäuden/Anlagen, zu überwinden. Erhebliche Anstrengun­gen sind weiterhin zur Regelung der Eigentumsverhältnisse an den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken notwendig.

Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die neuen Betriebe auf gesicherter Eigentums‑ und Pachtbasis und mit einer angepassten Infrastruktur unter Beachtung der ökolo­gischen Erfordernisse standortgerecht und nachhaltig wirtschaf­ten können. In sinnvoller Verknüpfung mit Verfahren nach dem Flurbereinigungsge­setz, das bei dieser speziellen Eigentumsre­gelung sinngemäß anzuwenden ist, kann eine über die Regelung der Eigentumsverhältnisse hinausgehende, zukunftsorientierte Neugestaltung der ländlichen Räume erreicht werden.

Dorferneuerung ‑ Leben und Wohnen auf dem Lande at­traktiver gestalten

Die Dorferneuerung hat sich zu einem wirkungsvollen Planungs‑ und Umsetzungsinstrument für ländliche Siedlungen herausge­bildet. Sie ist besonders wirksam, wenn sie im Verbund mehrerer Gemeinden durchge­führt wird. Sie ist zu nutzen, um lokale Probleme aufzuzeigen, Entwick­lungsstrategien zu erarbeiten und die Dörfer und Gemeinden als eigenstän­dige Wohn‑, Ar­beits‑, Sozial‑ und Kulturräume im dezentralen Siedlungs­gefüge zu erhalten und weiterzuentwickeln. Mit ihrem ganzheitlichen Pla­nungsansatz ist die Dorferneuerung besonders geeignet, die Bürger inten­siv in den alle Lebensbereiche umfassenden Gestaltungsprozess einzube­ziehen. Damit kann auch die Ausgestal­tung und Umsetzung einer „lokalen AGENDA 21", die das Ziel der Nachhaltigkeit verfolgt, wirkungsvoll unterstützt werden. Der Einsatz von Fördermitteln zur Dorferneuerung ist vielfach wich­tige Voraussetzung für die Einbindung der land- und forstwirt­schaftlichen Betriebe in die ländliche Regionalentwicklung, für die Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden Gebäuden sowie für eine leistungsfähi­ge Infrastruktur im Dorf. Mit Hilfe der Umnutzungsförderung im Rahmen der Dorferneuerung sol­len land- und forstwirtschaftliche Betriebe neue Einkommens­möglichkeiten für sich erschließen. Dadurch kann insgesamt die Arbeitsplatzsituation in den ländlichen Regionen nachhaltig ver­bessert werden.

V.

Modernes Verwaltungshandeln für erfolgreiche Landent­wicklung

Um die Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam zu gestalten, ist auch das Verwaltungshandeln zum Einsatz der Landentwick­lungsinstrumente nach folgenden Handlungsmaximen zu mo­dernisieren:

Der Schlüssel für effiziente Landentwicklung liegt in der Vorbereitung

Voraussetzung für die zielgerichtete Auswahl der Instrumente ist die um­fassende Verfahrensvorbereitung. Dazu müssen alle Ak­teure an einen Tisch gebracht werden, um frühzeitig und gleich­zeitig alle für die Verfah­rensdurchführung erheblichen Belange erörtern zu können. Die strikte Zielorientierung bereits in der Vorphase ermöglicht eine klare, inhaltliche und zeitliche Konkre­tisierung der Verfahren. Jedem Beteiligten muss ver­mittelt wer­den, dass eine spätere Erweiterung der Ziele zwangsläufig das Verfahren verlängert.

Landentwicklungskonzepte gemeinsam erarbeiten und abstimmen

Die Entwicklungschancen ländlicher Räume sind zu fördern. Für den wirk­samen Vollzug integrierter Entwicklungskonzepte ist ein partnerschaftli­ches, dialogorientiertes Zusammenwirken aller maßgeblichen Akteure erforderlich. Nur dort, wo es gelingt, fi­nanzielle und personelle Ressour­cen zu bündeln, unterschiedli­che Planungen aufeinander abzustimmen, Initiativen der Ge­meinden und Bürger zu wecken und aufzunehmen sowie schnell, effizient und bürgerfreundlich zu handeln, kann die Landentwick­lung künftig vorangebracht werden.

Mitwirkung der Bürger sichert Akzeptanz

Offene Planungsmethoden, die die Bürger aktiv einbeziehen, sollen reine Expertenplanungen ersetzen. Kenntnisse, Erfahrun­gen und Vorstellungen der Bürger über die Entwicklung ihrer unmittelbaren Heimat müssen genutzt werden. Arbeitsgruppen, Dorf‑ und Flurwerkstätten und Leitbilddiskussionen über die regionale und dörfliche Entwicklung sollen es den Bürgern er­möglichen, Entwicklungsziele gemeinsam mit den Pla­nungsträ­gern zu erarbeiten. Nachvollziehbare Entscheidungsprozesse von „unten nach oben" führen zu einer hohen Akzeptanz und stär­ken die Selbstverantwortung. Im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe können hier­durch die Eigenkräfte in den Regionen mobilisiert und vielfältige Eigeni­nitiativen ausgelöst werden.

Landentwicklung durch Moderation steuern

Der Landentwicklungsprozeß soll durch einen Moderator ge­steuert wer­den. Seine Aufgabe ist es, die Anliegen der Akteure zu moderieren und koordinierend auf ein konsensfähiges, um­setzungsorientiertes und in der Finanzierung gesichertes Pla­nungsergebnis hinzuwirken. Den konkreten Bedingungen angepasst ist zu entscheiden, wer in welcher Phase die Funk­tion des Moderators ausübt. Sie kann im Einvernehmen aller Akteure bei­spielsweise von politischen Mandatsträgern, von Vertretern der Länder‑, Regional‑ oder Kommunalverwaltungen oder im Auf­tragsverhältnis wahr­genommen werden. Erfahrungen haben gezeigt, dass es besonders wir­kungsvoll sein kann, die für die Landentwicklung verantwortliche Stelle mit dieser Funktion zu betrauen.

Knappe Finanzmittel besser nutzen, Investitionen anregen

Landentwicklungsmaßnahmen führen durch den Bündelungsef­fekt gerade in Zeiten knapper Kassen zu finanziellen Vorteilen für alle Beteiligten. Maßnahmenträger sind finanziell oftmals allein nicht zur Verwirklichung ihrer Vorhaben in der Lage. Durch das Zusammenführen von Finanzie­rungsmöglichkeiten aus ver­schiedenen Quellen zu einem Verbundvorha­ben können Voll­zugsdefizite erfolgreich überwunden werden. Dies sichert und schafft Arbeitsplätze in den ländlichen Räumen. Zugleich werden dadurch private Folgeinvestitionen angestoßen. Eine wichtige Finanzierungsgrundlage der Landentwicklung ist die Bund - Län­der - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die damit förderbaren Maßnahmen zur Agrarstrukturver­besserung sind auch künftig unverzichtba­rer Bestandteil einer integrierten Landentwicklung. Sie sind mit anderen öffentlichen Fördermitteln, insbe­sondere der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen, zu verknüp­fen. Es gilt, alternative Finanzquellen zu erschließen und bei der Finanzie­rung der Landentwicklung verstärkt die regionalen, kommunalen und privaten Eigenkräfte zu mobilisieren.

Maßnahmen, die als Dienstleistung für Dritte beispielsweise zur Umset­zung von Fachplanungen des Naturschutzes oder der Wasserwirtschaft durchgeführt werden, sind konsequenterweise durch die Auftraggeber bzw. Verursacher zu finanzieren. Bei spezifischer Interessenlage sind verstärkt Fremdfinanzierungen einzuplanen oder die Erhöhung von Eigenanteilen zu erwägen.

Vorteile für alle:

Mit Landentwicklung die Zukunft im ländlichen Raum ge­meinsam gestalten!

    • Gemeinsam planen, abgestimmt handeln, zügig umsetzen, Finanz­mittel bündeln ‑ lautet die Devise integrierter Landentwicklung.
    • Gemeinden, Land‑ und Forstwirtschaft und den Naturhaushalt nachhaltig in der Entwicklung zu fördern, ist aktive Beschäfti­gungspolitik für die Menschen auf dem Lande.
              • Modernes Verwaltungshandeln bei der Landentwicklung löst Pro­bleme zeit- und kostensparend, mit breiter Bürgermitwir­kung und konsensfähigen Konzepten.
              • Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung, Flurbereinigung, spe­zielle Eigentumsregelungen in den neuen Ländern und Dorferneuerung bieten Partnerschaft beim Bodenmanage­ment.

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