Jahresbericht 1998 der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung (ArgeLandentwicklung)

- vormals ArgeFlurb

 

Impressum

Herausgeber:

Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung
Vorsitzender Herr Ministerialdirigent Ernst Heider
Vorsitzender Herr Leitender Ministerialrat Dr. Karl-Friedrich Thöne (ab April 1998)

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Arnstädter Straße 28
99096 Erfurt
Tel.: 0361/37-900 Fax: 0361/37-99750

Redaktion:

Geschäftsstelle der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung
beim Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt,
Referat 74, Frau Landwirtschaftsrätin Sabine Schmidt

Druck:

  1. Einführung
  2. Organisation der ArgeLandentwicklung
  3. Sitzungen der Gremien der ArgeLandentwicklung
  4. Beratungsschwerpunkte der ArgeLandentwicklung
  5. Öffentlichkeitsarbeit
  6. Zusammenfassung
  7. Kurzberichte der Vorsitzenden der Ausschüsse und Arbeits-/Projektgruppen

 

Ausschuß für Verwaltung und Recht (AVR)
Ausschuß für Planung und Technik (APT)
Arbeitsgruppe Automation (AgA)
Arbeitsgruppe Landespflege und Landeskultur (AgLL)
Arbeitsgruppe Dorferneuerung (AgDorf)
Arbeitsgruppe Rechtsprechung zur Flurbereinigung (AgRzF)
Projektgruppe Bodenordnung in den neuen Bundesländern (PrgBnB)

Anlagen:

  1. Auszug aus der Egebnisniederschrift der Amtschefkonferenz am 16. September 1998 in Jena (TOP 7, A-Punkt)
  2. Organisationsstruktur der Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung
  3. Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung

1. Einführung

    • Die ArgeFlurb, nunmehr ArgeLandentwicklung, ist eine der Agrarministerkonferenz bzw. deren Amtschefkonferenz zugeordnete Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft gemäß Beschluß der Agrarministerkonferenz vom 05. November 1976. Ihre Mitglieder sind das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie die für Flurbereinigung zuständigen Ministerien der Länder. Diese werden durch Angehörige ihrer Verwaltungen für Landentwicklung vertreten.

    • Nach § 1 Abs. 1 ihrer im Berichtsjahr gültigen Geschäftsordnung, die an die Restruktierungsbeschlüsse anzupassen ist, hat die ArgeLandentwicklung die Aufgabe, die Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durch rechtzeitige und gemeinsame Behandlung der allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten zu fördern und dabei vor allem

      • Grundlagenmaterial zu erarbeiten und Orientierungsdaten für die Flurbereinigung zur Verfügung zu stellen,
      • die Technik der Flurbereinigung weiterzuentwickeln,
      • Leitlinien und Empfehlungen für die Durchführung der Flurbereinigung zu geben,
      • Aufklärungsarbeit zu leisten,
      • die Zusammenarbeit mit Hochschulen zu pflegen und wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der Flurbereinigung zu ermitteln,
      • den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu pflegen und
      • die Belange der Flurbereinigung in anderen Gremien zu vertreten.

    • Nach § 1 Abs. 2 ihrer Geschäftsordnung erstattet die ArgeLandentwicklung alljährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit im abgelaufenen Kalenderjahr. Dieser wird den Mitgliedern seit 1978 übermittelt.

    • Die Amtschefkonferenz hat am 16. September 1998 in Jena im Hinblick auf die von ihr gebilligten Leitlinien Landentwicklung und der damit einhergehenden Restrukturierung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung (ArgeFlurb) die Umbenennung in Bund-Länder-Arbeitgemeinschaft Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) beschlossen.

2. Organisation der ArgeLandentwicklung

    • Der Freistaat Thüringen hatte für die Jahre 1996 bis einschließlich 1998 den Vorsitz und die Geschäftsführung der ArgeFlurb/ArgeLandentwicklung inne.

    • Auf der 24. Sitzung hat das Plenum der ArgeFlurb/ArgeLandentwicklung gemäß des Beschlusses des Plenums der 22. Sitzung den Vorsitz und die Geschäftsführung für die Jahre 1999 bis 2001 dem Land Nordrhein-Westfalen übertragen.

    • Der stellvertretende Vorsitz liegt gemäß dem Beschluß des Plenums (TOP 5, 24. Sitzung des Plenums) bei dem Mitglied, von dem der Vorsitz weitergegeben wird.Der Freistaat Thüringen nimmt somit für die Jahre 1999 bis 2001 die Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzes in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung wahr.

    • Die Organisationsstruktur und die Vertreter im Plenum und in den Arbeitsgremien sind in der Anlage II tabellarisch aufgelistet.Die ArgeFlurb hatte als ständige Einrichtungen einen

      • Ausschuß für Verwaltung und Recht (AVR) und einen
      • Ausschuß für Planung und Technik (APT)

    gebildet.

    • Zur Behandlung von Einzelfragen bestanden die Arbeitsgruppen
      • Automation (AgA),
      • Landespflege und Landeskultur (AgLL),
      • Dorferneuerung (AgDorf),
      • Rechtsprechung zur Flurbereinigung (AgRzF).

    • Daneben wurde zur Behandlung projektbezogener Einzelthemen die Projektgruppe "Bodenordnung in den neuen Bundesländern" (PrgBnB) gebildet.

Im Ergebnis der Weiterentwicklung der ArgeFlurb, speziell im Zuge der Leitliniendiskussion und der Auseinandersetzung mit dem Thema "Schlanker Staat", faßte das Plenum auf der 24. Sitzung den Beschluß zur Restrukturierung ihrer Gremien.

Die Zahl der Gremien wurde auf nunmehr 4 Arbeitskreise (AK) reduziert:

 

AK I: Bodenmanagement, Flurbereinigung, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung AK II: Dorferneuerung AK III: Recht AK IV: Technik und Automation

Aktuelle Probleme zum Thema Bodenordnung in den neuen Ländern werden in dem Sonder-AK "Bodenordnung in den neuen Ländern" behandelt.

Die entsprechende Änderung der Geschäftsordnung und die konkreten Aufgaben- und Arbeitsbereiche der neuen Arbeitskreise sollen dem Plenum auf der 25. Sitzung der Arge Landentwicklung zur Beschlußfassung vorgelegt werden.

 

3. Sitzungen der Gremien der ArgeFlurb

Im Berichtszeitraum 1998 fanden folgende Sitzungen der Gremien der ArgeFlurb statt:

Plenum der ArgeFlurb
24. Sitzung vom 09.09. bis 11.09.1998 in Neustadt an der Orla

Ausschuß für Verwaltung und Recht (AVR)
42. Sitzung vom 23. bis 25.07.1998 in Kassel
43. Sitzung vom 14. bis 15.09.1998 in Magdeburg

Ausschuß für Planung und Technik (APT)
39. Sitzung am 05.11. und 06.11.1997 in Mainz
40. Sitzung vom 12.05. bis 14.05.1998 in Darmstadt

Arbeitsgruppe Automation (AgA)
23. Sitzung am 12.05. und 13.05.1998 in Darmstadt

Arbeitsgruppe Landespflege/Landeskultur (AgLL)
31. Sitzung am 26.04. bis 28.04.1998 in Verden/Aller

Arbeitsgruppe Dorf (AgDorf)
25. Sitzung vom 28.04. bis 30.04.1998 in Bretten

Arbeitsgruppe Rechtsprechnung zur Flurbereinigung (AgRzF)
54. Sitzung am 28. und 29.01.1998 in Mainz.
55. Sitzung am 03. und 04.12.1998 in München.

Projektgruppe Bodenordnung in den neuen Bundesländern (PrgBnB)
27. Sitzung am 10.11. und 11.11.1997 in Berlin
28. Sitzung am 18.03. und 19.03.1998 in Berlin
29. Sitzung vom 08.06. bis 10.06.1998 in Wernigerode

 

4. Beratungsschwerpunkte der ArgeLandentwicklung

Die Mitglieder der ArgeLandentwicklung haben die Ergebnisniederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse und Arbeitsgruppen sowie der Projektgruppe "Bodenordnung in den neuen Bundesländern" regelmäßig erhalten. Eine Zusammenstellung der Beratungsergebnisse enthalten die Kurzberichte der Gremienvorsitzenden (s. Pkt. 7)

Aus den Beratungen des Plenums sind folgende Schwerpunkte zu nennen:

  • Leitlinien Landentwicklung - Zukunft im ländliche Raum gemeinsam gestalten:

Die Leitlinien Landentwicklung wurden von der ArgeFlurb unter der dreijährigen Vorsitzführung des Landes Thüringen (1996 bis 1998) erarbeitet.
Mit den Leitlinien hat die ArgeFlurb ihr programmatisches Thesenpapier aus dem Jahre 1987 "Flurbereinigung unter veränderten agrar- und umweltpolitischen Rahmenbedingungen" fortgeschrieben.
Vor diesem Hintergrund einer sich auf nationaler und internationaler Ebene gravierend verändernden gesamtgesellschaftlichen Ausgangslage für die Gestaltung und Entwicklung der ländlichen Räume bestimmen die Leitlinien den Auftrag der Landentwicklung.

Einstimmiger Beschluß der Leitlinien Landentwicklung:

Die Leitlinien Landentwicklung wurden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratungen in allen Arbeitsgremien und des Workshops vom AVR abschließend aufbereitet und dem Plenum vorgelegt. Im Juli wurden die Leitlinien Landentwicklung im "Umlaufverfahren" einstimmig durch das Plenum beschlossen.

Billigung der Leitlinien Landentwicklung durch die Amtschefkonferenz:

Die Amtschefkonferenz hat die von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung vorgelegten "Leitlinien Landentwicklung - Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam gestalten" am 16. September 1998 in Jena gebilligt und der Veröffentlichung zugestimmt (Anlage I).
Damit steht nunmehr ein einheitlicher, verbindlicher Orientierungsrahmen für die Aufgabenwahrnehmung und die Durchführung von Maßnahmen zur Landentwicklung zur Verfügung.

Restrukturierung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft

Mit Blick auf die Leitlinien Landentwicklung hat die Agrarministerkonferenz zugleich die Umbennunung der von ihr 1977 eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung in Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) beschlossen (Anlage I).
Mit dem neuen Namen hat das Plenum der ArgeLandentwicklung unmittelbar eine Restrukturierung dieses Bund-Länder-Gremiums vollzogen. Die bisherigen Gremien wurden in vier Arbeitskreise umgebildet. Zusätzlich wird ein Sonder-Arbeitskreis "Bodenordnung in den neuen Bundesländern" in Fortsetzung einer bisher bereits bestehenden Projektgruppe eingesetzt. Damit hat sich die ArgeLandentwicklung aus eigener Kraft eine straffe und effiziente Organisationsstruktur gegeben, die eine zeitnahe Umsetzung von Politikvorgaben und von Beschlüssen des Plenums gewährleisten soll.

Umsetzung der Leitlinien Landentwicklung:

In Konsequenz der Leitlinienvorgaben hat das Plenum der ArgeLandentwicklung weitere wegweisende Beschlüsse gefaßt und zur Behandlung an die neuen Gremien verwiesen.

  • Untersuchung zur Wirkung und Effizienz der Landentwicklung im gesamt- gesellschaftlichen Kontext und Darstellung anhand geeigneter Parameter,
  • Vorlage eines Konzeptes zu Einsatzmöglichkeiten der Landentwicklungs- instrumente für die Umsetzung von Strategien zum Erhalt gewachsener Kulturlandschaften, insbesondere zur Auflösung von Landnutzungskonflikten in Stadt-Umland-Bereichen sowie zur Sicherung der Landnutzung in abgele- genen ländlichen Regionen,
  • Vorlage eines Konzeptes zur wirkungsvollen Unterstützung von "lokalen Agenden 21",
  • öffentlichkeitswirksame Präsentation der Landentwicklung,
  • Verstärkung der internationalen Präsens im Aufgabenfeld der Landentwicklung und Koordination von Aktivitäten bei der Förderung der Entwicklungszusam- menarbeit u. a. im Zusammenwirken mit der Deutschen Gesellschaft für Tech- nische Zusammenarbeit (GTZ).

Symposium Landentwicklung

Der mit den Leitlinien Landentwicklung auf nationaler Ebene begonnene Diskus-sionsprozeß über die künftige Entwicklung ländlicher Räume soll in einem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Zusammenwirken mit dem Freistaat Thüringen veranstalteten Symposium vom 4. bis 6. Mai 1999 in Erfurt fortgeführt werden.

Internationaler Landentwicklungskongreß "rural 21"

Mit dem internationalen Landentwicklungskongreß "rural 21", der vom 5. bis 7. Juni 2000 in Potsdam stattfinden wird, soll auch im Hinblick auf die Weltstädtebaukonferenz "urban 21" ein sichtbares Zeichen hinsichtlich des politischen Stellenwertes der ländlichen Entwicklung gesetzt werden.

  • Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren zur Landentwicklung (§ 86 FlurbG):

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Die Anwendung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG in allen Bundesländern nach der Gesetzesänderung wurde ausführlich erörtert. Im Ergebnis ist festzustellen, daß die Anwendung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Der Arbeitskreis I - Bodenmanagement, Flurbereinigung, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung- wird im Jahr 2001 darüber berichten, zu welchem Zweck Verfahren nach § 86 FlurbG in den Bundesländern eingesetzt werden und ob dabei alle möglichen Facetten genutzt werden.

  • Konzept zum Erhalt gewachsener Kulturlandschaften

Die Erhaltung der Kulturlandschaft ist eine Aufgabe, für die die Landentwicklungsverwaltungen eine hohe Mitverantwortung tragen. Das Plenum setzte die Thematik auf die Tagesordnung seiner diesjährigen Sitzung in Neustadt. Ausgehend von den Beschlüssen zu den Leitlinien Landentwicklung, wonach z. B. Modellvorhaben zu erarbeiten und zu präsentieren sind, die die einzelnen Aspekte der Leitlinien aufnehmen, wird der neue AK I beauftragt, dem Plenum zu seiner nächsten Sitzung ein Konzept zum Erhalt gewachsener Kulturlandschaften vorzulegen. In diesem Konzept sollen Einsatzmöglichkeiten der Instrumente der Landentwicklung für die Umsetzung von Strategien zum Erhalt gewachsener Kulturlandschaften ermittelt und aufgezeigt werden.

  • Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Aufgabenfeld Landentwicklung

Das Plenum der ArgeLandentwicklung mißt der internationalen Präsenz im Aufgabenfeld der Landentwicklung hohe Bedeutung bei und wird diese Angelegenheit weiter verfolgen. Das Plenum der ArgeLandentwicklung beauftragt den AK I, ein Konzept für die internationale Präsenz der ArgeLandentwicklung im Aufgabenfeld der Entwicklungszusammenarbeit zu erarbeiten und dem Plenum auf seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

  • Agenda 21

Die Umsetzung der Agenda 21 ist ein aktuelles gesellschaftliches Anliegen. Das Plenum erörterte in einem Erfahrungsaustausch die lokalen Agenda 21-Prozesse in den einzelnen Ländern. Im Ergebnis ist festzustellen, daß die seit Jahren mit Erfolg in allen Ländern betriebene Dorfentwicklungsplanung einen wirksamen lokalen Agenda 21-Prozeß darstellt. Insofern gilt es, die Landentwicklung auch zukünftig in die lokalen Prozesse verstärkt aktiv einzubinden. Die Agenda 21 ist bereits in den Leitlinien Landentwicklung verankert. Hier gilt es konkrete Verknüpfungen aufzubereiten. Der AK II erhält den Auftrag, bis zur nächsten Plenumssitzung ein querschnittsorientiertes Konzept in Abstimmung mit allen anderen Gremien der ArgeLandentwicklung zur intensiven Einbringung in die Agenda 21-Prozesse zu erarbeiten.

 

5. Öffentlichkeitsarbeit

  • Workshop

Der AVR bereitete gemäß dem Auftrag des 23. Plenums der ArgeFlurb die Durchführung eines Workshops zum Thema "Leitlinien Landentwicklung - Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam gestalten" vor. Der Workshop - ausgerichtet vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Zusammenwirken mit der ArgeFlurb am 26. und 27. Februar 1998 im Gustav-Stresemann-Institut in Bonn - war der Auftakt der öffentlichen Diskussion der Leitlinien Landentwicklung. Gemeinsam erörterten und entwickelten führende Repräsentanten aus der Politik, den Verbänden und Vereinen, der Wissenschaft und Praxis und andere für die Entwicklung der ländlichen Räume maßgebenden Persönlichkeiten das Leitlinienpapier weiter.

  • Veröffentlichung der Leitlinien Landentwicklung

Unmittelbar nach der Billigung der Amtschefkonferenz sind die Leitlinien in politische Gremien des Bundes und der Länder (Umweltministerkonferenz, Raumordnungsministerkonferenz, Verkehrsministerkonferenz, Ausschüsse des Bundestages und des Bundesrates, entsprechende Ländergremien u. a.) hineingetragen worden.Weiterhin sind die Leitlinien anderen fachlich berührten Institutionen, Vereinen und Verbänden (z. B. DBV, LANA, LAWA u.s.w.) zur Behandlung zugeleitet worden. Diese Öffentlichkeitsinitiative richtet sich an die bundesweit operierenden Organisationen sowie an länderspezifische Einrichtungen im Aufgabenfeld der Landentwicklung, um auf der Basis der Leitlinien einen Dialog im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der Gemeinde- und Regionalentwicklung sowie des Natur- und Umweltschutzes fortzuführen.

Die Leitlinien Landentwicklung sollen des weiteren Innenwirkung auf die unmittelbar im Aufgabenfeld der Landentwicklung tätigen Verwaltungen und Institutionen entfalten.

 

  • Sonderheft Leitlinien Landentwicklung

Als Einstieg in die Umsetzung der Leitlinien melden die Länder dem AK I beispielhafte Vorhaben, die in besonderer Weise einzelnen oder mehreren Aspekten der Leitlinien entsprechen. Der AK I prüft auf dieser Grundlage Möglichkeiten einer Dokumentation der Modellvorhaben, ihrer Anerkennung in geeigneter Weise, ihrer wissenschaftlichen Begleitung sowie die Form der Präsentation auf nationaler und auf internationaler Ebene. Hierzu ist eine Redaktionsgruppe eingesetzt worden.

Landentwicklung und ArgeLandentwicklung im Internet

Dem Konzept für die Präsentation der "Landentwicklung und ArgeLandentwicklung im Internet" stimmt das Plenum der ArgeLandentwicklung zu. Die Präsentation soll in der vorgeschlagenen, knappen fachlichen Form erfolgen und durch einen Internet-Designer aufbereitet werden. Weitergehende und länderspezifische Informationen sollen von den Mitgliedern der ArgeLandentwicklung in das Internet eingestellt werden. Die entsprechenden Verknüpfungen über "Links" sind sowohl den Mitgliedern als auch anderen Stellen zu ermöglichen.

  • Sammlung "Rechtsprechung zur Flurbereinigung" (RzF)

Die Sammlung "Rechtsprechung zur Flurbereinigung" (RzF) wurde 1998 als digitalisiertes Auskunftssystem aufbereitet und in Form einer CD- ROM an die jeweiligen Verwaltungen und die jeweils zuständigen Flurbereinigungsgerichte bzw. Bundesgerichte übergeben. Die RzF-CD-ROM ersetzt die RzF-Loseblattsammlung.
In der Version 1.0 werden außerdem gerichtliche Entscheidungen zum 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes aufgenommen.  

  • EXPO-Projekt "Dorf 2000 - Beispiele nachhaltiger Entwicklung ländlicher Räume"

Die gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und aller Bundesländer zur Gestaltung des EXPO-Beitrages "Dorf 2000 - Beispiele nachhaltiger Entwicklung ländlicher Räume" steht in engem Sachzusammenhang mit der Leitliniendiskussion und ist ein weiteres ambitioniertes Vorhaben zur Präsentation der Leistung der Landentwicklungsverwaltung in der Öffentlichkeit.
Dieses Projekt hat im Mai 1998 die offizielle Registrierung durch die EXPO-Gesellschaft in einer feierlichen Veranstaltung erhalten.
Die Mitglieder der ArgeLandentwicklung unterstützen auch weiterhin den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Durchführung des Projektes "Dorf 2000" durch geeignete länderspezifische Beiträge.

  • Neufassung der Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen den Flurneuordnungs-/Flurbereinigungsbehörden und den mit der Privatisierung von ehemals volkseigenem land- und forstwirtschaftlichen Grundvermögen befaßten Stellen im Beitrittsgebiet

Nach der Erklärung des Einvernehmens des BMF zu der Neufassung der vom BML im Zusammenwirken mit der Projektgruppe "Bodenordnung in den neuen Ländern" erarbeiteten Empfehlungen hat sich die Projektgruppe abschließend mit den Empfehlungen befaßt. Die Empfehlungen sind im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 17 vom 30. Juni 1998, S. 344 ff. veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.
Über ein Schreiben des BML sind die zuständigen Ministerien der neuen Länder gebeten worden, für eine Umsetzung der Empfehlungen gegenüber den Privatisierungsgesellschaften zu sorgen. Die Projektgruppe wird künftig die praktische Umsetzung der Empfehlungen begleiten.

6. Zusammenfassung

Für die Arbeit der ArgeLandentwicklung ist festzustellen:

  1. Die Verwaltungsorganisationen in den Bundesländern sind im wesentlichen restrukturiert und damit gestrafft worden. Dies ist ein mit Personalabbau verbundener Prozeß gewesen, der zum Teil in den Ländern noch im Vollzug ist. Damit haben sich die Landentwicklungsverwaltungen den Herausforderungen schlanker und effizienter Organisationsstrukturen und einer Beschleunigung der Verfahrensabläufe frühzeitig gestellt.

  2. Für die Instrumente der Landentwicklung wurden die Rahmenbedingungen für ihren künftigen Einsatz geschaffen. Das gilt für die gesetzlichen Grundlagen, das gilt aber auch für die Förderbedingungen.
    Die AEP in ihrer neuen Ausprägung wird gut angenommen. Die Flurbereinigung ist insbesondere durch den neuen § 86 FlurbG erheblich flexibilisiert worden. Die Dorferneuerung kann die Nachfrage kaum befriedigen. Die Eigentumsregelung in den neuen Ländern ist im politischen Umfeld als vordringlich anerkannt.

  3. Die Verwaltungen in den Ländern haben eine klare Orientierung. Dazu haben die Leitlinien Landentwicklung beigetragen. Die Umsetzung ist schon in vollem Gange. Die Länder erarbeiten zum Teil eigene Orientierungsrahmen. Den in diesem Prozeß erarbeiteten Wettbewerbsvorteil gilt es nun zu nutzen.

    Dank und Anerkennung gilt allen, die bei der Erarbeitung des Leitbildes mitgearbeitet und dazu Beiträge geleistet haben und auch den Umsetzungsprozeß weiterhin mitbegleiten werden.

  4. Die Auftragsbücher sind voll. Die Nachfrage ist groß, unabhängig davon, in welcher Richtung die Länder ihre Aufgabenschwerpunkte setzen, ob im Bereich der Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, Kommunal- und Regionalentwicklung oder im ökologischen Bereich. Ausweislich der Flurbereinigungsstatistik ist die Anzahl der Flurbereinigungsverfahren seit 1952 derzeit auf einem Höchststand.

    Festzustellen ist aber auch, daß finanzielle Restriktionen zunehmend zur existentiellen Frage für das Aufgabenfeld der Landentwicklung und für die sie ausführenden Verwaltungen werden. Deshalb muß alles daran gesetzt werden, die Finanzierungsgrundlagen, insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" als für die Landentwicklung unverzichtbares Förderinstrument vom Finzanzplafond her zu sichern.

Ein besonderer Dank gilt Herrn Ministerialdirigenten a.D. Ernst Heider für seine Arbeit als Vorsitzender der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung in den Jahren 1996 bis Januar 1998. Als Abteilungsleiter der Abteilung Landentwicklung übernahm Herr Heider 1996 im Auftrag des Thüringer Ministers für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, für den Freistaat Thüringen und somit für das erste neue Bundesland den Vorsitz und die Geschäftsführung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung. Mit ausgeprägtem Pflichtbewußtsein und sehr hohem Engagement hat Herr Heider sich für die Lösung von Problemen, die sich besonders den neuen Ländern stellen, wie beispielsweise die Klärung der Eigentumsverhältnisse und die Zusammenführung getrennten Boden- und Gebäudeeigentums, eingesetzt. Unter seiner Federführung erarbeitete die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung die neuen, für die Zukunft der Landentwicklung wegweisenden Leitlinien Landentwicklung.

Diese Leistungen hat das Plenum der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung in einer Würdigung anläßlich der diesjährigen Sitzung Rechnung getragen und Herrn Ministerialdirigent a.D. Ernst Heider die besten Wünsche für die Zukunft übermittelt.

 

gez.

Der Vorsitzende

Leitender Ministerialrat Dr. Karl-Friedrich Thöne

 

7. Kurzberichte der Ausschüsse und Arbeits-/ Projektgruppen

Ausschuß für Verwaltung und Recht (AVR)

Der Ausschuß für Verwaltung und Recht (AVR) ist seit der 23. Sitzung der ArgeFlurb in Suhl zu vier Sitzungen zusammengekommen, und zwar zu seiner

  • 42. Sitzung vom 23. bis 25. Juni 1998 in Kassel und
  • 43. Sitzung vom 14. bis 15. September 1998 in Magdeburg.

Der Auftrag des 22. Plenums der ArgeFlurb an den AVR, im Blick auf eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume für die künftige Ausrichtung der Flurbereinigung ein neues Leitbild zu erarbeiten, bestimmte vordergründig die Inhalte der Arbeitsberatungen des AVR im Berichtszeitraum.

Übereinstimmend sind alle Mitglieder des AVR der Auffassung, daß ein solches neues Leitbild zur Weiterentwicklung der Flurbereinigung und ihrer Instrumentarien vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen dringend erforderlich ist. Schwerpunktmäßig steht nicht mehr die Agrarstrukturentwicklung im engeren Sinne im Mittelpunkt der Aufgaben der Flurbereinigung, sondern die Entwicklung ländlicher Räume. Vor diesem Hintergrund wird es als dringend notwendig erachtet, daß die Flurbereinigung Kontakt zu allen Akteuren im ländlichen Raum aufnimmt. Betont wird in diesem Zusammenhang die besondere Eignung der Flurbereinigungsverfahren gerade auch im Hinblick auf ihre Bündelungswirkung von Finanzmitteln aus den unterschiedlichsten Quellen.

Der AVR ist sich dessen bewußt, daß sich die Weiterentwicklung der Flurbereinigung und die Formulierung eines neuen Leitbildes von den bestehenden unterschiedlichen Strukturen der Verwaltungsorganisation der Flurbereinigung in den einzelnen Ländern lösen müssen. Dies bedeutet jedoch, daß das zu erarbeitende Leitbild mit diesen unterschiedlichen Strukturen kompatibel sein muß.

Eingehend erörtert wurde in diesem Zusammenhang die Frage, an wen sich das neue Leitbild richten soll. Dabei gelangte der AVR zu der Auffassung, daß sich die Aussagen dieses Leitbildes sowohl nach außen, d. h. an die "Kunden" der Flurbereinigung, als auch nach innen an die Verwaltung selbst richten müssen.

Inhaltlich muß das zu erarbeitende Papier u. a. deutlich machen, daß die Instrumente der Flurbereinigung den gemeinsamen Nenner dieses Aufgabenbereiches darstellen. Darüber hinaus muß die Aufgabenbezogenheit und der entsprechende Bedarf für den Einsatz dieser Instrumente gerade im Hinblick auf die Entwicklung der ländlichen Räume herausgestellt werden, sei es zur Beseitigung von Defiziten in den ländlichen Räumen oder zur Optimierung der Raumnutzung oder zur Beseitigung von Nutzungskonflikten.

Zur näheren Strukturierung hat der AVR beschlossen, daß Leitbild in Form eines beratungsfähigen Papiers zu formulieren. Zu diesem Zweck wurde das zur Zeit noch geltende Leitbild der ArgeFlurb von einer AVR-internen Arbeitsgruppe als Thesenpapier fortentwickelt.

Der AVR behandelt eingehend den von der Arbeitsgruppe "Leitbild" des AVR vorgelegten Entwurf "Leitlinien Landentwicklung - Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam gestalten" (Stand 24.10.1997). Nach der Grundsatzaussprache wurde der Leitlinien-Entwurf abschnittsweise im einzelnen erörtert. Das Ergebnis dieser Erörterung ist eingeflossen in den Entwurf des AVR (Stand 07.11.1997), der zwischenzeitlich sowohl den Mitgliedern des Plenums der ArgeFlurb als Beratungsgrundlage für die 23. Sitzung der ArgeFlurb vom 19. bis 21. November 1997 in Gotha als auch den AVR-Mitgliedern zugesandt worden war.

Der Entwurf der Leitlinien Landentwicklung - Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam gestalten wurde dem 23. Plenum der Arge Flurb im Dezember 1997 vorgelegt. Die ArgeFlurb hat den Entwurf als Grundlage für die weitere Diskussion zur Kenntnis genommen.

Der AVR wurde beauftragt, den Entwurf weiterzuentwickeln und dem Plenum zu seiner 24. Sitzung 1998 beschlußreife Leitlinien vorzulegen. Des weiteren wurde der AVR mit der Vorbereitung und Durchführung eines Workshops beauftragt.

 

Die Veranstaltung fand am 26. Februar und 27. Februar 1998 im Gustav-Stresemann-Institut in Bonn statt. Veranstalter dieses Workshops war der BML in Zusammenarbeit mit der ArgeFlurb. Die Organisation der Veranstaltung wurde dabei vom Lehrstuhl für Städtebau und Siedlungswesen der Universität Bonn wahrgenommen.

Als Moderator der Veranstaltung konnte Herr Prof. Dr. Borchard, Rektor der Universität Bonn, gewonnen werden. Herr Prof. Borchard hatte sich auch bereit erklärt, selbst ein kurzes Statement zur integrierten ländlichen Entwicklung zu halten.

Hochrangige Repräsentanten aus Politik und Praxis und ein nicht weniger hochrangiger Kreis von interessierten Zuhörern diskutierten die Leitlinien tiefgründig. Anregungen, Hinweise und Änderungswünsche flossen in die weitere Bearbeitung der Leitlinien ein.

An diesen Workshop schloß sich die abschließende Überarbeitung des Entwurfs an. Das endgültige Papier wird dem Plenum der ArgeFlurb auf seiner Jahressitzung 1998 zur Beschlußfassung vorgelegt. Beabsichtigt ist, daß das Plenum eine Vorlage der Leitlinien zur Agrarministerkonferenz beschließt.

Mit dieser Beschlußfassung wird zugleich die politische Diskussion zur Umsetzung der Leitlinien eingeleitet. Neben der Agrarministerkonferenz sollen zudem die Konferenz der Raumordnungsminister, die Konferenz der Umweltminister, verschiedene Ausschüsse des Bundestages und Bundesrates usw. mit dem Leitlinien-Papier befaßt werden.

Ausgehend davon, daß sich ein Leitbild zur zukünftigen Orientierung der Flurbereinigung auf die Struktur der ArgeFlurb auswirkt, soll mit der Beschlußfassung über das neue Leitbild zugleich die Organisationsstruktur der ArgeFlurb hierauf neu ausgerichtet werden.

Neben der Erarbeitung eines neuen Leitbilds befaßte sich der AVR im Berichtszeitraum mit den folgenden Themen:

Eingehend setzte sich der AVR mit der Finanzierung der Aufgaben der Flurbereinigungsbehörden bei deren Übertragung auf die Teilnehmergemeinschaften § 18 Abs. 2 FlurbG auseinander. Es wurde festgestellt, daß diese Problematik einschließlich der Kostenfrage einer grundsätzlichen Erörterung durch den AVR bedarf.

Der AVR wertete die Tagung der Flurbereinigungsrichter der neuen Bundesländer 1996 in Greifswald und die Ergebnisse der Flurbereinigungstagung 1996 in Münster aus. Infolge behandelte der AVR die Leitung und Leitungsrechte in der Flurbereinigung als auch die auf der Flurbereinigungsrichtertagung kontrovers gebliebenen Fragen im Zusammenhang mit den Rechtsbehelfen im Flurbereinigungsverfahren.

Abschließend behandelte der AVR im Berichtszeitraum die Frage der Partizipationsmöglichkeiten der Bürger nach dem Flurbereinigungsgesetz. Nach einer ausführlichen Erörterung im AVR wurde klargestellt, daß im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung das Flurbereinigungsgesetz weder ergänzungs- noch novellierungsbedürftig ist. Im Lichte der Leitlinien-Diskussion vertritt der AVR die Auffassung, daß im Vorfeld der Durchführung von Verfahren nach dem FlurbG umfassende Bürgerbeteiligung/Mitwirkungen so, wie im Leitlinien-Papier dargestellt, möglich sind, da es sich in diesem Stadium noch um ein informelles Verwaltungshandeln handelt.

Vor dem Hintergrund des Berichtes der von der Sächsischen Staatskanzlei eingesetzten Privatisierungskommission, wonach künftig "operative Katastervermessungen einschließlich der Herstellung des Aufnahmepunktfeldes" ausschließlich von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden sollen, bezog der AVR nach eingehender Diskussion folgenden Standpunkt:

Der AVR lehnt den vollständigen Entzug der Vermessungsbefugnis bei den staatlichen Vermessungsämtern sowie den staatlichen Ämtern für ländliche Neuordnung ab. Entscheidend ist, daß die Behörde die Verantwortung für den Flurbereinigungsplan, dessen Bestandteil die Vermessungsschriften werden, trägt. Dieser Verantwortung kann sie aber nur dann gerecht werden, wenn sie auch über Personal verfügt, das die Vermessungsbefugnis und damit die Prüffähigkeit besitzt. Im übrigen bestünde die Gefahr, daß die Behörde ihre Flexibilität bei der Verfahrensbearbeitung verliert, wenn sie sich in die Abhängigkeit verfügbarer Vergabemittel zur Beauftragung von ÖbVI oder verfügbarer Kapazitäten bei den ÖbVI begibt. Dies könnte dem Gebot der Verfahrensbeschleunigung zuwiderlaufen.

Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit des AVR bildete die Frage nach der Anwendungsmöglichkeit von § 86 FlurbG für Dorferneuerungsverfahren aus fachlich/rechtlicher Sicht; Geltung der §§ 1 ff./37 FlurbG. Übereinstimmend vertritt hierzu der AVR die Meinung, daß es sich bei § 86 FlurbG um ein reines Zweckverfahren zur Durchführung der in § 86 Abs. 1 FlurbG genannten Zwecke handelt.

Die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft nach § 1 FlurbG ist deshalb keine Voraussetzung für die Anordnung dieser Verfahren.

Erörtert wurde des weiteren die Frage, ob für die Dorferneuerungsverfahren nach

§ 86 FlurbG stets eine Bodenordnung erforderlich ist oder aber ob auch ohne Bodenordnung ein solches Verfahren durchgeführt werden kann. Im Ergebnis wurde festgestellt, daß die Anordnung eines Verfahrens nach § 86 FlurbG zur Dorferneuerung nur dann zulässig ist, wenn hiermit durch eine Bodenordnung eine Neuordnung des Grundbesitzes verbunden ist.

An dieser Stelle sei auf die Protokolle der Sitzungen verwiesen, die Details der angesprochenen Probleme und weitere Thematiken beinhalten.

 

gez. Dr. Thöne

 

Ausschuß für Planung und Technik (APT)

Der Ausschuß für Planung und Technik ist im Berichtszeitraum zu zwei Sitzungen zusammengekommen, und zwar
- am 6. und 7. November 1997 in Mainz und
- am 12. bis 14. Mai 1998 in Darmstadt.
Die Schwerpunkte der beiden Sitzungen und wesentliche Beratungsergebnisse werden nachfolgend mitgeteilt.

Moderation der Landentwicklung

Im Hinblick auf die Notwendigkeit integrierter Konzepte für die Entwicklung ländlicher Räume hat der APT Grundsatzfragen einer Moderation der Landentwicklung anhand von Beispielen erörtert. Neben dem Hauptziel Agrarstrukturverbesserung werden Ziele aus anderen Politikfeldern begleitet und unterstützt. Für die Analyse und Zielformulierung wurde jeweils ein Arbeitskreis gebildet. Das für die Landentwicklung zuständige Amt übernahm jeweils auf Wunsch des Arbeitskreises die Geschäftsstellenfunktion für den Arbeitskreis. Aus den Beispielen könnten folgende Konsequenzen abgeleitet werden:

  • Übergeordnetes Programm als Klammer,
  • Politische Leitfigur als "Lokomotive",
  • Geschäftsstelle bei dem für die Landentwicklung zuständigen Amt,
  • Plattform zur Einbindung der Akteure,
  • (Großraum)-AEP zur Entwicklung eines geeigneten Konzepts,
  • Formulierung und Strukturierung von Zielen,
  • Einräumen von Förderprioritäten,
  • Starten von Pilotprojekten,
  • Anlegen langfristiger Gesamtstrategien,
  • Bündelung der Instrumente,
  • Dynamisierung (kleine Gebiete, wenig Ziele, schnelle Verfahren),
  • Schaffen von Akzeptanz bei Behörden und Bürgern.

Es wurde deutlich, daß die "Anmoderation" der Arbeitskreise die schwierigste Aufgabe ist. Die Vorbereitungszeit bis zur Bildung der Arbeitskreise belief sich in den Beispielen auf ca. 1 Jahr, wobei es schwierig war, die "Fachverwaltungen" in die Arbeitskreise zu integrieren.
Die Arbeitskreise setzen sich aus Behördenvertretern (Bezirksregierung, Gemeinden, Landrat, Fachbehörden) zusammen. Die Arbeitskreise waren nicht mit besonderen Zuständigkeiten ausgestattet; sie stellten sich vielmehr als "Beziehungsmanager im ländlichen Raum" dar, durch den Beziehungen zwischen Geldgebern, Geldempfängern und Funktionen geknüpft wurden, die teilweise in einem Bodenordnungsverfahren münden.
Die Mitglieder des APT nehmen das Projekt "Moderation der Landentwicklung" mit großem Interesse zur Kenntnis. Der Dialog über die Moderation der Landentwicklung liefert wichtige Impulse für neue Vorgehensweisen, wobei aber das Land aufgrund seiner regionalen Besonderheiten eigene Moderationsansätze entwickeln sollte. Im APT besteht Übereinstimmung, daß vor Beginn konkreter Bodenordnungsverfahren regionale Angebote entwickelt werden müssen. Dies können auch Angebote im Zusammenhang mit einer großräumigen oder projektbezogenen agrarstrukturellen Entwicklungsplanung sein.

Zeitgerechte Anordnung und Dauer der Verfahren nach dem FlurbG

Das Plenum der ArgeFlurb hatte dem APT den Auftrag erteilt, Standards für die Verfahrensbearbeitung der vereinfachten Flurbereinigung nach § 86 FlurbG unter Nutzung aller Beschleunigungs- und Vereinfachungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Anhand von Zeitablaufstrukturen unterscheidlicher Verfahrensarten, Zusammenstellung wirksamer Ablaufverkürzungen und Thesen für eine zeitgerechte Verfahrensanordnung hat sich der APT mit dem Thema beschäftigt. Die erörterten Ablaufverkürzungen sind anhand von konkreten Bodenordnungsverfahren erarbeitet worden.

Der APT begrüßt die Überlegung, durch die Anwendung der jeweils einfachsten Verfahrensart, durch Ablaufoptimierungen und DV-technische Lösungen zu kurzen Verfahrenslaufzeiten zu kommen, hält aber aufgrund der landesspezifischen Besonderheiten (gemeint sind vor allem die unterschiedlichen Ziele der Verfahren) eine differenzierte Betrachtung bei den Laufzeiten der Verfahren nach dem FlurbG auch in Zukunft für geboten. Eine gewisse Harmonisierung der Ziele und die möglichen Ablaufvereinfachungen sind mit diesen Feststellungen erreicht. Standards für die Verfahrensbearbeitung können aufgrund der sehr unterschiedlichen Datenverarbeitungslösungen für das Verfahren nach § 86 FlurbG (wie auch für andere Verfahren) nicht erarbeitet und vereinbart werden.

Als von ganz entscheidender Bedeutung werden die gegebenen Rahmenbedingungen bei der Beurteilung der Verfahrenslaufzeit gesehen. Um schnelle Zeitabläufe zu erreichen, sind unter anderem folgende Rahmenbedingungen erforderlich:

  • die Verfahrensziele sind zu minimieren z. B. auf die Ziele der Landwirtschaft und Landespflege,
  • die Verfahren sind durch Moderation in einer längeren Vorlaufphase vorzubereiten und zeitgerecht anzuordnen,
  • die landespflegerischen Vorarbeiten und Bewertungen sind vor die Verfahrensanordnung vorzuziehen,
  • auf Neuplanungen gemeinschaftlicher Anlagen ist entweder ganz zu verzichten oder erforderliche Genehmigungen sind als Einzelgenehmigungen der unteren Landespflegebehörde oder/und anderer zuständiger Behörden einzuholen,
  • die vermessungstechnischen Arbeiten sind aus der Örtlichkeit weitgehend in die häusliche Bearbeitung zu übertragen,
  • durch vollständige DV-technische Ausstattung ist an jedem dezentralen Arbeitsplatz eine ganzheitliche Bearbeitung des Verfahrens zu gewährleisten,
  • alle Einsparungen von Terminen sind auszuschöpfen,
  • organisationsbedingte Verfahrensbrüche sind zu beseitigen.

Der APT hält es für wichtig, laufzeitverlängernde Gesichtspunkte zu nennen. Dies sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zum Beispiel:

  • Neuplanungen gemeinschaftlicher Anlagen in einem Umfang, der zu förmlichen Verfahren mit Planfeststellung/Plangenehmigung führt,
  • zu frühes Anordnen der Verfahren (Bevorratung)
  • zu frühes Anordnen der Verfahren, um auf Wünsche einer Gemeinde vor der eigentlichen Bodenordnung mit vorgezogenen Maßnahmen (z. B. Bereitstellen von Flächen über vorläufige Anordnungen) reagieren zu können.
  • Fremdplanungen, die nachträglich in den Verfahrensablauf eingeplant werden müssen und durch Beteiligungsvorgänge zu Verzögerungen führen,
  • Nadelöhre bei technischen und planerischen Bearbeitungen.

Zeit- und Ressourcen-Controlling für Verfahren nach dem FlurbG

Die Zeitdauer bei den Abläufen der Bodenordnungsverfahren und die Techniken zur Steuerung der Verfahrensabläufe werden bei begrenzten Ressourcen für Verwaltung und Bürger immer wichtiger. Als Managementtechniken für die Verfahrenssteuerung sind dabei Projektmanagement, Controlling und Workflow zu unterscheiden. Diese Möglichkeiten zur Steuerung der Bodenordnungsprozesse wurden vom APT erörtert und dabei auch an Beispielen diskutiert.

Mehrere Länder (z. B. Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) setzen inzwischen Projektmanagement für die Zeitablaufsteuerung bei Verfahren ein. Ergebnis der bisherigen Diskussion war, daß diese Steuerungstechniken in den alten Bundesländern wesentliche Hilfestellungen für die Verfahrensabläufe geben können, für die neuen Bundesländer aber noch wenig geeignet sind. Projektmanagement dient zur Verbesserung der internen Steuerungsfähigkeit und ermöglicht es, flexibler auf geänderte Anforderungen bzw. auf Abweichungen von der Soll-Planung zu reagieren. Für die Arbeitsgruppen in Verfahren nach dem FlurbG werden damit gegenseitig benötigte Informationen schneller und besser verfügbar. Hierauf kann eine effizientere Zeit- und Ressourcenplanung aufgebaut werden. Für alle Mitarbeiter in der Gruppe wird die Transparenz der Planung erhöht.

Dies führt zu einer höheren Akzeptanz der Planung mit der Folge, daß die Mitarbeiter mit mehr Motivation, Einsatzbereitschaft und Kreativität arbeiten. Die Vorteile des Projektmanagements liegen in der Anlayse abgeschlossener Verfahren als Grundlage für die Steuerung zukünftiger Projekte. Wichtig ist es, die Anzahl der Verfahrensschritte gering zu halten.

Zur Versorgung der Leitung der Flurbereinigungsverwaltungen mit wichtigen Managementinformationen setzen einzelne Länder inzwischen auch "Controlling", ein Element neuer Steuerungsmodelle, ein. Controlling soll dazu beitragen, interne und externe Einflußfaktoren der Verfahren zu analysieren, Schwachstellen aufzudecken und Lösungswege für eine bestmögliche Prozeßsteuerung zu finden. In einigen Verwaltungen wurde der Einsatz von Controlling für die Steuerung der Verfahren nach dem FlurbG von externen Gutachtern vorgeschlagen. Bei Controlling geht es vor allem darum, einen Soll-Ist-Vergleich zwischen Vorgaben und Ergebnissen für die Verfahren zu bekommen. Im Vordergrund stehen dabei nicht die Zeitabläufe, sondern die Zieldefinition und der Ressourceneinsatz. Grundlage für das diskutierte Verfahrenscontrolling ist eine in Baden-Württemberg empirisch entwickelte Formel, die von der Verwaltung erprobt und in die Praxis eingeführt wurde. Auch in den Bundesländern Bayern und Rheinland-Pfalz kann die Formel mit Modifikationen angewendet werden. Da die Berechnungsergebnisse mit der Controlling-Formel nach dem Flurbereinigungsgesetz sehr unterschiedlich in ihrem Ressourcenbedarf sein können, wird es als problematisch angesehen, ein "normiertes" Musterverfahren als Ausgangsbasis für die Berechnung der Arbeitswerte oder der Arbeitskräftetage zugrunde zu legen. Es besteht jedoch im APT Einvernehmen, daß die Controlling-Formel die Beurteilung des Verfahrensaufwands deutlich erleichtert. Die Anwendung des Controlling wird daher allgemein als zweckmäßig angesehen.

In der Datenverarbeitung sind Modelle für die Vorgangsbearbeitung verfügbar, die als "Workflow" bezeichnet werden. Workflow-Programme sind eine spezielle Netzwerksoftware, die es ermöglicht, Arbeitsabläufe (Vorgänge) in einer Verwaltung oder einem Unternehmen programmtechnisch (zum Beispiel mit automatisierten Mitzeichnungsverfahren und automatisierten Unterschriften) zu steuern. Dazu müssen aber zuerst alle Vorgänge exakt und unverrückbar in einem organisatorischen Gebilde und in einem Datenverarbeitungsprogramm festgelegt werden. Es wird festgestellt, daß es für die Anwendung von Workflow-Steuerungen noch zu früh ist, da die seitens der Datenverarbeitung angebotenen Programme zu starr auf Regelprozesse ausgerichtet werden müssen. Der Einsatz von Workflow-Steuerungen erscheint überdies zu aufwendig und paßt nicht zu Teamstrukturen.

Wirkungen der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Der APT hat bereits mehrfach im Zusammenhang mit anderen Tagesordnungspunkten festgestellt, daß es zweckmäßig wäre, aktuelle Kosten-Nutzen-Analysen für die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zu erhalten. Auf dieser Grundlage könnte gesellschaftlichen und politischen Fehleinschätzungen begegnet werden. Zweckmäßig wäre es ebenfalls, Abschätzungen von Kostenwirkungen aller Maßnahmen der Verfahren zu erhalten.

Aufbauend auf den in Heft 55 der Schriftenreihe für Flurbereinigung abgedruckten Wirkungen und den von Oberholzer vorgeschlagenen Zielkriterien zur ganzheitlichen Simultanplanung der Landschaft wurde ein Thesenpapier für den APT erarbeitet. Das Thesenpapier faßt die in der Literatur vorliegenden Wirkungen zusammen und nimmt eine aktuelle Bewertung vor.

Der APT gelangt zu der Auffassung, daß es ohne eine vertiefte, aktuelle wissenschaftliche Untersuchung nicht möglich ist, ein geschlossenes Wirkungsgefüge der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz darzustellen. Der APT regt daher an, in der ArgeFlurb zu prüfen, ob die veraltete, in Heft 55 abgedruckte Untersuchung nicht neu an ein wissenschaftliches Institut vergeben werden kann.

Landentwicklung und ArgeFlurb im Internet

Die ArgeFlurb hat bei der 23. Sitzung am 19. - 21. November 1997 in Gotha den Ausschuß für Planung und Technik (APT) beauftragt, ein Konzept für die Darstellung der Landentwicklung und der ArgeFlurb im Internet zu erarbeiten.

Die vom APT eingesetzte Expertengruppe hat bei der Erstellung des Konzeptes Grundsatzfragen der Notwendigkeit (Kosten-Nutzen-Analyse), Form, Darstellungsinhalte und Design der Präsentation, Provider, Domains, Verknüpfungen und technische Aufbereitung, Kosten und Kostenträger, Abruf von Broschüren und Informationsmaterial sowie Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung der Präsentation untersucht und einen fachlichen Vorschlag für die Präsentation erarbeitet. Die Expertengruppe bewertet die qualitativen Vorteile einer Internetpräsentation insgesamt höher, als den hierfür einmalig und dauerhaft zu erbringenden Aufwand an Geld und Arbeitsleistung.

Mit dem Internet nutzen die Landentwicklungsverwaltungen ein neues, auf die Zukunft ausgerichtetes Medium, das unser tägliches Leben immer mehr durchdringt. Nutzen ist vor allem eine weltweite, nachfrageorientierte Information über das Thema Landentwicklung, eine neue Form der Öffentlichkeitsarbeit und der Einstieg in ein kommunikationsunterstütztes Verwaltungshandeln. Wer über Landentwicklung informiert werden will, erhält schnell umfassende Auskünfte. Damit werden auch Personen erreicht, die in der Öffentlichkeit meinungsbildend sind, sonst aber nicht die Zeit haben oder sich nehmen würden, sich fachlich fundiert unterrichten zu lassen.

Die Expertengruppe empfiehlt, die Präsentation im Rahmen des Bund-Länder-Zusammenschlusses ArgeFlurb knapp zu gestalten und die aktuelle Fortführung über eine "Kontaktstelle Internet" der ArgeFlurb sicherzustellen. Eine breitere Aufbereitung des Themas Landentwicklung, vor allem unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten, bleibt den Ländern vorbehalten. Bereits in der Homepage sollte der Nutzer entscheiden, ob er regionale Informationen durch "Anklicken" des jeweiligen Bundeslandes in der Länderübersichtskarte oder weitergehende Informationen des BML erhalten möchte. Zur Darstellung der ArgeFlurb im Internet wurde als Domain "landentwicklung.de" vorgeschlagen und über einer Provider registriert.

Strategien zum Erhalt gewachsener Kulturlandschaften

In den Mittelgebirgslandschaften (aber auch in anderen Regionen) ziehen sich inzwischen Landwirtschaft und Weinbau immer schneller aus der gewachsenen Kulturlandschaft zurück. In diesen Bereichen drohen Brache und Verbuschung. In einigen Gemeinden mit vornehmlich hängigen Flächen und hohem Waldanteil gibt es oft keinen Landwirt (auch aus benachbarten Gemeinden) mehr, der bereit ist, die Flächen zu bewirtschaften.

Der APT hat daher anhand vorgestellter Beispiele und örtlicher Besichtigungen mehrere zentrale Fragestellungen mit folgendem Ergebnis untersucht:

  • Die Erhaltung der Kulturlandschaft ist eine Aufgabe, für die die Flurbereinigungsbehörden eine hohe (Mit)-Verantwortung tragen.
  • Grundsätzlich sind die Gemeinden in ihrer originären Eigenschaft (Gebietshoheit) im Rahmen der Bauleitplanung für die Ordnung im ländlichen Raum zuständig, haben aber für die nachhaltige Ordnung der Kulturlandschaft selbst keine geeigneten Instrumente zur Verfügung.
  • Das Erhalten der Kulturlandschaft ist nicht nur unter landwirtschaftlichen und landespflegerischen Gesichtspunkten bedeutsam, sondern dient vor allem auch der Naherholung, dem Tourismus und der Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.
  • Die Landentwicklungsverfahren nach § 86 FlurbG sind zur Umsetzung von Konzepten für die Erhaltung der Kulturlandschaft besonders geeignet.

Neue Vermessungsgesetze und Zusammenarbeitsrichtlinien mit den Vermessungs- und Katasterverwaltungen

Der APT diskutiert eingehend die Auswirkungen neuer Vermessungsgesetze in den Ländern Brandenburg, Sachsen und Saarland auf die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und bereitet eine Synopse über die Zusammenarbeit mit den Vermessungs- und Katasterverwaltungen vor.

gez. Prof. Lorig

Bericht der Arbeitsgruppe Automation

 


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