Arbeitsgruppe Automation (AgA)
Die Arbeitsgruppe Automation hat im Berichtszeitraum am 12. und 13. Mai 1998 in Darmstadt eine Sitzung abgehalten.
Die AgA hat den Entwurf der Leitlinien "Landentwicklung" in der Fassung vom 05.02.1998 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Synopse "Technik in den Flurbereinigungsverwaltungen" mit den Teilkomponenten
- Informations- und Kommunikationstechnik (luK),
- Vermessung,
- Photogrammetrie und Reprotechnik sowie
- Kartographie
wurde fortgeführt und bildete die Basis für den Erfahrungsaustausch.
Schwerpunkt war der Erfahrungsaustausch über graphische Informations- und Bearbeitungssysteme. Im Berichtsjahr hat sich auch Niedersachsen für DAVID entschieden, so daß nur noch die Länder Brandenburg und Hessen SICAD einsetzen.
In diesem Zusammenhang ist die Thüringer Entwicklung eines SupportGIS - die Entwicklung einer Kooperation mit der Fa. CPA, der Uni Bonn und der Hochtief Software GmbH - von besonderem Interesse. Diese Entwicklung stellt auf der Basis von AutoCAD und Object Store ein System zur aktiven Planungsunterstützung dar. Das System wird in der 2. Jahreshälfte 1998 in Thüringen in Betrieb genommen.
Lebhaftes Interesse fand die praktische Vorführung einer Corel Draw-Anwendung aus Hessen zur DV-gestützten Erstellung vielfältiger Planungsunterlagen. Mit diesem Werkzeug können aufwendige analoge Reproarbeiten ersetzt werden.
Die Möglichkeiten für länderübergreifende Softwareentwicklungen sollen auch künftig weitmöglichst genutzt werden. Die Basis für die Kooperation stellen nach wie vor die Kieler Beschlüsse des KoopADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich aus dem Jahr 1968 dar.
Wegen vieler neuer Arbeiten mit gleicher bzw. ähnlicher Aufgabenstellung (z. B. Felddatenerfassung, Schnittstelle EDBS2 usw.) wurde eine Expertengruppe zur Erarbeitung von Musterverträgen eingesetzt. Die Federführung übernimmt Baden-Württemberg.
In der Photogrammetrie haben sich bei fast allen Mitgliedsverwaltungen mit photogrammetrischen Einrichtungen digitale Systeme aus qualitativen als auch wirtschaftlichen Gründen durchgesetzt. Die digitale Technik wird z. Zt. im wesentlichen bei der Aerotriangulation, der DHM-Interpolation, der Digitalisierung von Sollkoordinaten und zur Orthophotoproduktion eingesetzt.
gez. Durben
Arbeitsgruppe Landespflege und Landeskultur (AgLL)
Die Arbeitsgruppe ist im Berichtszeitraum zu ihrer 31. Sitzung (3. Sitzung mit neuem Namen) vom 26. bis 28. April 1998 in Verden/Aller zusammengekommen.
Ein Erörterungsschwerpunkt war der Entwurf der "Leitlinien Landentwicklung - Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam gestalten". Auf der Grundlage des noch bestehenden Entwurfs vom 05.02.1998 wurden die wesentlichen Anregungen des vom BML abgehaltenen Workshops und die Zielrichtung einer Fortschreibung von den dortigen Teilnehmern erläutert. Die Arbeitsgruppe unterstützt das Bestreben, insbesondere den Adressatenkreis stärker herauszustellen, den Begriff Bodenmanagement inhaltlich zu präzisieren sowie die Neuausrichtung der Instrumente griffiger darzustellen. Form und Inhalt des Leitlinienpapiers werden grundsätzlich begrüßt. Die der Arbeitsgruppe zugewiesenen Aufgabenfelder sind in ausreichendem Umfang enthalten. Den Leitlinien Landentwicklung stimmt die Arbeitsgruppe trotz teilweise unterschiedlicher länderspezifischer Betrachtungsweisen insgesamt zu.
Im Zusammenhang mit den Leitlinien war die Neustrukturierung der Gremien der ArgeFlurb Thema. Der Beschluß der Agrarminister-Konferenz vom 15.01.1998 zur Reduzierung der Mitwirkung in Gremien sollte so umgesetzt werden, daß die künftigen Gremien verstärkt fachbezogene Ausarbeitungen von Handreichungen und Arbeitsanleitungen sowie von konzeptionellen Vorschlägen leisten können. Neben den Themen Landespflege und Landeskultur sollte im gleichen Gremium der Bereich Finanzierung angesiedelt sein. Die Arbeitsgruppe hält mehrheitlich gleichrangige Gremien unter dem Dach der ArgeFlur für zweckmäßig.
Bei der Erörterung des Themas Agenda 21 wurde deutlich, daß die Flurbereinigungsverwaltungen der einzelnen Länder sich in unterschiedlicher Art und Weise der Unterstützung von lokalen Agenden von Gemeinden angenommen haben. Die Arbeitsgruppe ist der Auffassung, daß dieses Betätigungsfeld auch vor dem Hintergrund neuer Förderungsschienen für die Landentwicklung von großer Bedeutung sein kann.
Neben möglichen Auswirkungen der Agenda 2000 wurde die geplante Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den EAGFL kurz erörtert. Da hierin auch die Flurneuordnung enthalten ist, gilt es, auf ein Gleichgewicht zwischen einzelbetrieblichen und strukturverbessernden Maßnahmen zu achten. Die Arbeitsgruppe stellt hierzu fest, daß nach ihrer Auffassung mit strukturfördernden überbetrieblichen Maßnahmen ein größerer und längerfristiger Wirkungsgrad auch für einzelbetriebliche Maßnahmen erzielt wird.
Weitere Tagesordnungspunkte der Sitzung waren die Auswirkungen der Neufassungen des Baugesetzbuches und des Bundesnaturschutzgesetzes. Zum Thema "Ökokonto" fand ein Erfahrungsaustausch statt.
Zur Frage eines Maßstabes von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft wird nach nochmaliger eingehender Erörterung wegen völlig unterschiedlicher Auffassung und Handhabung in den einzelnen Ländern kein Handlungsbedarf gesehen.
Die Sitzung wurde ergänzt durch eine Bereisung im Landkreis Verden mit Beispielen zur Unterstützung eines Naturschutzprojektes und eines modellhaften integralen Entwicklungsprojektes durch Maßnahmen der Landentwicklung.
gez. Meißner
Kurzbericht über die Sitzung der Arbeitsgruppe Dorferneuerung (Ag Dorf)
Die 25. Sitzung der Ag Dorf fand in der Zeit vom 28. bis 30.04.1998 in Bretten, Baden-Württemberg, statt. Die Arbeitsgruppe befaßte sich schwerpunktmäßig mit dem Entwurf "Leitlinien Landentwicklung - Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam gestalten". Hierzu wurde eine Stellungnahme erarbeitet und dem federführenden Ausschuß zugeleitet. Ergebnis der Befassung in der Arbeitsgruppe war, daß die Erarbeitung der Leitlinien zur Landentwicklung begrüßt wurde und die Aussagen zur Dorferneuerung im vorliegenden Entwurf die Zustimmung der AG Dorf mit kleinen redaktionellen Änderungen fanden.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden Erfahrungen bei der Ausgestaltung und Umsetzung einer lokalen Agenda 21 in den Dörfern ausgetauscht und über den Stand der Vorbereitungen eines EXPO-Beitrages "Dorf 2000 - Beispiele nachhaltiger Landentwicklung" - ausführlich beraten.
Einen breiten Raum nahm auch der Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung des Fördergrundsatzes "Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz" ein.
Im Ergebnis des Erfahrungsaustausches wurde festgestellt, daß der Fördergrundsatz "Umnutzung" in den einzelnen Bundesländern in unterschiedlicher Form umgesetzt wird. Konkrete Erfahrungen konnten zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht festgestellt werden.
Als Beitrag des Landes Baden-Württemberg wurden Erfahrungen bei der Umsetzung des Entwicklungsprogrammes "Ländlicher Raum" erörtert. Diese Thematik war auch Hauptthema bei einer eintägigen Bereisung von Dörfern, die das Entwicklungsprogramm "Ländlicher Raum" bereits umgesetzt haben.
Die nächste Sitzung der Ag Dorf soll im April 1999 auf Einladung des Landes Niedersachsen durchgeführt werden.
gez. Rakow
Arbeitsgruppe Rechtsprechung zur Flurbereinigung (AgRzF)
Die Arbeitsgruppe hat während des Berichtszeitraums eine Sitzung in Mainz (28./29. Januar 1998) abgehalten.
Schwerpunkt der Arbeit war dabei die weitere Vorbereitung der Digitalisierung der Rechtsprechungssammlung RzF.
Die Arbeitsgruppe befaßte sich nach einer praktischen Vorführung durch Herrn Weitkämper von der Firma Weitkämper Medien Cosulting, Weilheim (Auftragnehmer), in Anwesenheit von BOR Hager (Bereich Zentrale Aufgaben der in der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung) und VD Durben (Vorsitzender der AgA) anhand der zu diesem Zeitpunkt verteilten Vorabversion 0.9 mit den praktischen Anwendungsmöglichkeiten der RzF-CD-ROM.
Die Anwesenden verständigten sich dabei auf die noch offenen systematischen Kriterien.
Übereinstimmung bestand im übrigen darüber, daß in die Version 1.0 auch gerichtliche Entscheidungen zum 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetz aufgenommen werden.
Der Bereich Zentrale Aufgaben der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung hat die fertiggestellten, unter dem Namen der ArgeFlurb herausgegebenen RzF-CD-ROM (Version 1.0) Ende Juni 1998 in der jeweils bestellten Stückzahl an die jeweils benannten Stellen ausgeliefert.
Die RzF-CD-ROM sind inzwischen innerhalb der jeweiligen Verwaltung und bei den jeweils zuständigen Flurbereinigungsgerichten bzw. Bundesgerichten verteilt.
Die RzF-CD-ROM ersetzt die bis zur 55. Ergänzungslieferung fortgeführte analoge RzF-Loseblattsammlung (drei blaue Bände). Weitere Ergänzungslieferungen sind nicht vorgesehen.
Die Arbeitsgruppe nahm außerdem im Rahmen ihrer Hauptaufgabe, der Sammlung der Rechtsprechung zur Flurbereinigung und zum 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, weitere gerichtliche Entscheidungen in die RzF auf (bereits in Version 1.0).
Schließlich erörterte die Arbeitsgruppe einige ihr vom AVR zur Klärung überwiesene Rechtsfragen. Eine abschließende Erörterung des Themas "Die Behandlung von Leitungen und Leitungsrechten in der Flurbereinigung" kann wegen dessen Vielschichtigkeit erst in der nächsten Sitzung erfolgen.
Eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 3.und 4. Dezember 1998 statt.
gez. Heckenthaler
Projektgruppe "Bodenordnung in den neuen Bundesländern"
Die Projektgruppe ist im Berichtszeitraum zu drei Sitzungen zusammengekommen:
- 27. Sitzung vom 10. bis 11. November 1997 in Berlin,
- 28. Sitzung vom 18. bis 19. März 1998 in Berlin,
- 29. Sitzung vom 08. bis 10. Juni 1998 in Wernigerode.
In diesen Sitzungen hat sich die Projektgruppe mit folgenden Themenschwerpunkten befaßt:
Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum
Die Problematik der Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum in den Verfahren nach § 64 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) bildete auch in diesem Berichtszeitraum wieder einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit der Projektgruppe. Folgende Themenschwerpunkte standen dabei im Vordergrund:
Sehr eingehend hat sich die Projektgruppe mit den bisher vorliegenden Urteilen der Flurbereinigungsberichte und der ersten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 1997 zu § 64 LwAnpG auseinandergesetzt. In den Urteilen geht es dabei im wesentlichen um Rechtsfragen im Zusammenhang mit:
- der Antragsbefugnis des Grundstückseigentümers,
- dem Teilungsmodell,
- der Wertermittlung,
- der Bemessung des Wertausgleichs,
- dem Wertermittlungszeitpunkt,
- der Geldabfindung des Grundstückseigentümers nach § 58 Abs. 2 LwAnpG,
- den Anforderungen an die Einleitung von Verfahren,
- der Einbeziehung sogenannter hängender Fälle.
In Würdigung dieser Urteile gelangt die Projektgruppe zu der Überzeugung, daß sowohl durch die Flurbereinigungsgericht der Länder als insbesondere auch durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die hierzu vertretenen Positionen der Projektgruppe und damit die überwiegende Praxis in den Ländern im Zusammenführungsbereich im wesentlichen eindrucksvoll bestätigt werden.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden rechtlichen Verdichtung der Zusammenführungsproblematik durch diese und weitere zu erwartende Urteile und die erfolgreiche Erledigung bereits sehr vieler Verfahren in den einzelnen Ländern, sieht die Projektgruppe einen aktuellen Änderungsbedarf des § 64 LwAnpG als nicht mehr gegeben an. Aus diesem Grunde beschließt die Projektgruppe, ihre ursprünglich geplante Initiative zu einer behutsamen, klarstellenden Änderung des § 64 LwnAnpG nicht mehr weiter zu verfolgen.
Aufgrund der in den einzelnen Ländern bewährten und erfolgreichen Verwaltungspraxis zur Durchführung der Zusammenführungsverfahren nach § 64 LwAnpG vertritt die Projektgruppe darüber hinaus die Auffassung, daß für eine Neufassung der BML-Empfehlungen zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum nach § 64 LwAnpG kein aktueller Handlungsbedarf mehr besteht.
Im Zusammenhang mit weiteren die Zusammenführungsproblematik betreffenden beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Revisionsverfahren, die u. a. die Frage des sog. zwangsweisen Geldausgleichs und die Einbeziehung der sog. hängenden Fälle betreffen, erarbeitet die Projektgruppe eine Argumentationslinie, wie sie vom BML gegenüber dem Oberbundesanwalt vertreten werden soll.
Als weitere Problemschwerpunkte im Bereich der Zusammenführungsproblematik wurden behandelt:
- Fragen der Kostentragung bei Grenzfeststellungen im Rahmen von Verfahren nach §§ 54, 64 LwAnpG,
- die Anwendbarkeit des Zusammenführungsverfahrens auf LPG-Ferienanlagen und Anpflanzungen durch Forstbaumschulen zu DDR-Zeiten,
- die Eintragung von Zustimmungsvorbehalten in Verfahren nach dem 8. Abschnitt des LwAnpG.
Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben
Im Berichtszeitraum hat sich die Projektgruppe auch wieder mit mehreren aktuellen Gesetzgebungsvorhaben befaßt. Im Vordergrund stand dabei das vom BMJ geplante, inszwischen aber aufgegebene Gesetzgebungsvorhaben zu einem sog. Immobilienrechtsbereinigungsgesetz.
Neufassung der Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen den Flurneuordnungs-/Flurbereinigungsbehörden und den mit der Privatisierung von ehemals volkseigenem land- und forstwirtschaftlichen Grundvermögen befaßten Stellen im Beitrittsgebiet
Nach der Erklärung des Einvernehmens des BMF zu der Neufassung der vom BML im Zusammenwirken mit der Projektgruppe erarbeiteten Empfehlungen hat sich die Projektgruppe abschließend mit den Empfehlungen befaßt.
Zwischenzeitlich sind die Empfehlungen im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 17 vom 30. Juni 1998, S. 344 ff. veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.
Über ein Schreiben des BML sind die zuständigen Ministerien der neuen Länder gebeten worden, für eine Umsetzung der Empfehlungen gegenüber den Privatisierungsgesellschaften zu sorgen. Die Projektgruppe wird künftig die praktische Umsetzung der Empfehlungen begleiten.
Teilnehmergemeinschaft in Bodenordnungsverfahren nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes
Veranlaßt durch rechtliche Überlegungen des Flurbereinigungsgerichts für das Land Brandenburg hat sich die Projektgruppe eingehend mit der Problematik der Bildung von Teilnehmergemeinschaften in Bodenordnungsverfahren nach dem 8. Abschnitt des LwAnpG befaßt. Die Projektgruppe ist in diesem Zusammenhang übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, daß nach Maßgabe des § 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 16 FlurbG überall dort, wo aufgrund der erforderlichen Ausführungsmaßnahmen ein unabweisbares Bedürfnis nach einer Teilnehmergemeinschaft besteht, eine solche auch mit Anordnung des Verfahrens gebildet wird. In Bodenordnungsverfahren zur Zusammenführung getrennten Boden- und Gebäudeeigentums dürfte dies eher die Ausnahme sein, in großen Bodenordnungsverfahren in der Feldlage, die sich in der Zielsetzung dem Neugestaltungsanspruch von Flurbereinigungsverfahren annähern, wird dies hingegen regelmäßig der Fall sein.
Zuordnung ehemaliger, jetzt in der Regel landwirtschaftlich genutzter Wegeflächen
Ausführlich hat sich die Projektgruppe mit der Problematik der Wiederherstellung eines funktionsgerechten Wege- und Gewässernetzes in den neuen Bundesländern auseinandergesetzt. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, inwieweit ehemalige, jetzt in der Regel infolge vorgenommener tatsächlicher Veränderungen (z. B. Überpflügung) landwirtschaftlich genutzte Wegeflächen künftig wieder für die Anlegung eines funktionsgerechten Wegenetzes zur Verfügung stehen oder aber, ob diese Flächen uneingeschränkt dem Privatsierungsauftrag auf der Grundlage des EALG und der Flächenerwerbsverordnung unterliegen. Im Ergebnis gelangt die Projektgruppe zu der Auffassung, daß die ehemaligen Wegeflächen, auch wenn sie heute aufgrund der gegebenen Rechtslage als Ackerland von der BVVG privatisiert werden könnten, als Flächenpotential für die Anlegung neuer Wege im Zusammenhang mit den durchzuführenden Bodenordnungsverfahren zur Verfügung stehen müssen. Zwischenzeitlich hat sich die Agrarministerkonferenz (AMK) mit der Thematik befaßt und zur Kenntnis genommen, daß hierüber zwischen der Bundesregierung und den neuen Ländern nach einvernehmlichen Lösungen gesucht wird. Unter Federführung von BML werden mit den neuen Ländern unter Beteiligung der Mitglieder der Projektgruppe zur Zeit verschiedene Lösungsvorschläge erörtert.
"Leitlinien Landentwicklung - Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam gestalten"
Breiten Raum der Tätigkeit der Projektgruppe nahm im Berichtszeitraum darüber hinaus die Mitwirkung an der Erstellung des Leitlinienpapiers durch den AVR ein.
Die Projektgruppe hat wesentlich mit dazu beigetragen, die spezifischen Belange der neuen Länder in dem nunmehr vorliegenden Leitlinienpapier zu verankern, dessen Verabschiedung durch die AMK auf deren Herbstsitzung im September 1998 erfolgte.
Notwendigkeit von Bodenordnungs-/Flurbereinigungsverfahren in den neuen Ländern
Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Leitlinienpapiers ist die Projektgruppe zu der Überzeugung gelangt, daß es dringend geboten ist, insbesondere im Hinblick auf die Grundeigentümer, die Pächter und Bewirtschafter, aber auch in bezug auf die Landentwicklung allgemein ein Argumentationspapier speziell für die neuen Länder zu erstellen, in dem stichpunktartig und allgemeinverständlich die Ziele und Notwendigkeiten von Bodenordnungs-/Flurbereinigungsverfahren dargestellt werden.
Dieses Papier soll sich insbesondere mit folgenden Themenpunkten befassen:
- Herbeiführung geordneter Eigentums- und Besitzverhältnisse,
- Gestaltungsauftrag insbesondere auch im Bereich Ökologie und Infrastruktur,
- Auflösung der ungeteilten Hofräume,
- vorläufige Bewirtschaftungsregelungen,
- Dorfentwicklungsmaßnahmen und
- Unternehmensflurbereinigungsverfahren.
Zur Erstellung dieses Papiers hat die Projektgruppe eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Noch im Oktober 1998 wurde ein erster Entwurf des Papiers beraten. Anfang 1999 soll dann das Papier verabschiedet und als Handreichung an die entsprechenden Behördenvertreter sowie alle maßgeblichen Adressaten von Bodenordnungs-/Flurbereinigungsverfahren gegeben werden.
Weitere Themenschwerpunkte
Weitere Themenschwerpunkte der Tätigkeit der Projektgruppe bildeten:
- die Durchführung der Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach §§ 87 ff FlurbG zur Begleitung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit,
- die Frage, inwieweit private Unternehmen als Träger öffentlicher Belange in Verfahren nach FlurbG/LwAnpG auftreten können,
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit der vorläufigen Besitzregelung nach § 61a LwAnpG,
- die Anerkennung des Abbruchs maroder LPG-Gebäudekomplexe als flächensparende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme,
- die Auflösung unvermessener Hofräume in Bodenordnungsverfahren nach dem LwAnpG,
- die Bedeutung der Vorrangregelung des § 17 Meliorationsanlagengesetz für die Rechte der Eigentümer von Bewässerungsanlagen in Flurbereinigungs-/Boden-ordnungsverfahren sowie
- die Auswirkungen der Vorschläge der Europäischen Kommission im Agrarteil der AGENDA 2000 auf die überbetrieblichen Maßnahmen in den neuen Bundesländern.
gez. Dr. Knauber
