Beispiel zur Förderung von Nahwärmeprojekten

Bei der rheinland-pfälzischen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wurde bisher ein "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Errichtung einer Nahwärme- oder Biogasanlage nach der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der ILE" genehmigt.

Der Antrag für ein Projekt aus dem Landkreis Bitburg-Prüm wurde von einer natürlichen Person gestellt. Es handelt sich bei dem Projekt um eine Wärmetrasse mit einer Länge von ca. 180 m, wovon 15 m über versiegelte Fläche laufen. Über zwei Leitungen im Einzelrohr soll eine Übergabestation errichtet werden, um einen Teil der von der Biogasanlage erzeugten Wärme an ein Wohnhaus in unmittelbarer Nähe abzugeben.

Die Eigentumsverhältnisse für den Verlauf des Netzes wurden in dem Antrag dargelegt, ebenso der Wärmebedarf der Abnehmer und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Es konnte gezeigt werden, dass sich die Kosten nach ca. 5 Jahren amortisieren. Die Kosten wurden aufgeschlüsselt nach Investitionspositionen wie z.B. Erdarbeiten, Wärmeübergabestationen dargestellt. Es handelt sich nur um förderfähige Kosten, d.h. sie gehören unmittelbar zum Netz bzw. der Leitung. Die Förderung beträgt bei diesem Vorhaben knapp 30 %.

Ein weiterer Förderantrag ist derzeit bei der ADD in Bearbeitung.


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